Mai 2013
Der Erwerb neu errichteten Wohneigentums erfolgt in der Regel über einen gewerblichen
Bauträger.
Es gibt 2 unterschiedliche Vertragsformen, über die man eine Immobilie vom
Bauträger erwerben kann:
- der auf die Herstellung eines neuen Werks gerichtete Werkvertrag und
- der auf den Erwerb einer Immobilie gerichtete Kaufvertrag.
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