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Unternehmer - Begriff des Unternehmers

Mai 2013
Millionenfach werden jeden Tag in Deutschland Rechtsgeschäfte geschlossen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer. Am meisten handelt es sich um Kaufverträge.

Beispiel

Der Student Hannes kauft sich im Elektrogeschäft einen Computer.


In der Regel ist das Unternehmen, bei dem der Verbraucher kauft, rechtlich viel erfahrener als der Verbraucher. Daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucher: Der Verbraucher befindet sich grundsätzlich in einer schwächeren Position als das Unternehmen.

Die Vorschriften über den Verbraucherschutz dienen dazu, das Ungleichgewicht zwischen Verbrauchern und Unternehmern auszugleichen.

Beispielsweise gibt es besondere gesetzliche Widerrufsrechte des Verbrauchers.

Die verbraucherschützenden Vorschriften greifen aber in der Regel nur, wenn der Vertragspartner des Verbrauchers ein Unternehmer im gesetzlichen Sinne ist.

Und was bedeutet der Begriff "Unternehmer"?

Was bedeutet "Unternehmer"?


Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).


Außerdem ist jemand, der als Unternehmer auftritt, muß sich auch als solcher behandeln lassen.

Beispiel

Raimund, ein Zahnarzt, verkauft Claudia seinen Gebrauchtwagen. Dabei erklärt er ihr, er sei Gebrauchtwagenhändler und kenne sich daher besonders gut mit Autos aus, sie könne ihm daher ohne weiteres vertrauen.


Im obigen Beispiel verkauft Raimund das Auto eben nicht als Gebrauchtwagenhändler, denn er ist ja eigentlich Zahnarzt, sondern in seiner Eigenschaft als Privatperson.

Dennoch wird er so behandelt, als ob er ein Unternehmer ist, denn er hat schließlich gegenüber Claudia diesen Eindruck erweckt.

Claudia wird also gegenüber Raimund durch die Verbraucherschutzvorschriften geschützt, sofern Claudia selbst auch Verbraucherin ist.


Verbraucherschutzvorschriften finden insbesondere dann keine Anwendung, wenn zwei Verbraucher untereinander einen Vertrag schließen.

Beispiel

Paul, ein Zahnarzt, verkauft Ruth, einer Innenausstatterin, seinen Gebrauchtwagen über eine Zeitungsannonce. Ruth will das Auto in ihrem Privatleben (Freizeit) nutzen.


In diesem Beispiel handeln beide Vertragspartner als "Private", das heißt eben nicht zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken, sondern als Privatpersonen. Daher sind beide hier Verbraucher.

Problematisch wird die Frage, welche Eigenschaft bei sogenannten nebenberuflichen unternehmerischen Tätigkeiten vorliegt. Eine Unternehmereigenschaft wird z. B. bei einem "Powerseller" bei Ebay angenommen.

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