Mai 2013
Dem Reisenden stehen nach Reiseantritt verschiedene Rechte zu, falls die Reise mit einen Mangel (Reisemangel) aufweist.
Wann liegt ein Mangel der Reise (Reisemangel) vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Reise nicht so beschaffen ist, wie es zwischen den Vertragsparteien vereinbart war oder wie der Reisende sie erwarten durfte.
Die Beschaffenheit der Reise kann ausdrücklich vereinbart worden sein oder aber sich aus den Umständen ergeben.
Maßgeblich dafür sind die Reisebestätigung, die der Reiseveranstalter dem Reisenden nach Vertragsschluß zukommen lassen muß, sowie die '''Prospekte''' des Reiseveranstalters.
Beispiele
- Das gebuchte Hotel weist erhebliche Sicherheitsmängel auf, mit denen nicht zu rechnen war.
- Das Hotel, das im Rahmen einer "Erholungsreise" gebucht wurde, liegt neben einer lauten Fabrikanlage.
- Die zur Verfügung gestellten Fahrräder sind nicht ausreichend fahrtüchtig: Sie haben alle einen Platten.
Das Ausbleiben bestimmter Witterungsbedingungen kann nur dann einen Mangel darstellen, wenn diese nach der konkreten Leistungsbeschreibung durch den Reiseveranstalter zu erwarten waren.
Wird eine Reise ins Ausland gebucht, kann der Reisende davon ausgehen, daß die Reisebeschreibungen grundsätzlich einem durchschnittlichen mitteleuropäischen Standard entsprechen, sofern sich ihm aufgrund der Umstände der Reisebuchung nicht etwas anderes aufdrängen muß. Der Reiseveranstalter muß gegebenenfalls auf landestypische Abweichungen hinweisen.
Beispiel
Micha bucht eine Erlebnisreise durch die Sahara.
Hier kann Micha offensichtlich nicht davon ausgehen, daß er in gut ausgestatteten Hotels untergebracht wird. Er muß sich mit rustikaleren Umständen abfinden. Anders ist dies nur dann, wenn der Reiseveranstalter solche gehobeneren Unterkünfte in Aussicht gestellt hat.
Notwendig ist, daß sich der Mangel auf die gesamte Reise auswirkt, ansonsten handelt es sich um eine bloße Unannehmlichkeit, die der Reisende in der Regel hinzunehmen hat. Falls sich der Mangel nicht auf die gesamte Reise auswirkt, also falls eine bloße Unannehmlichkeit vorliegt, spricht man nicht von Reisemangel, so daß der Reisende dann auch keine Mängelrechte gegen den Reiseveranstalter hat.
Beispiele
- Der Pendelbus zur Skipiste verspätet sich einmalig um zwei Stunden.
- Vereinzelt laute Stimmen aus den Nachbarzimmern.
Ein Mangel liegt allerdings dann vor, wenn diese Kleinigkeiten zu häufig vorkommen und zu einer dauerhaften Störung werden.
Beispiele
- Der Pendelbus zur Skipiste verspätet sich fast jeden Tag um zwei Stunden.
- Fast in jeder Nacht dröhnen laute Stimmen aus den Nachbarzimmern.
Rechte des Reisenden bei einem Reisemangel
Folgende Rechte kommen bei einem Reisemangel in Betracht:
- Recht auf Abhilfe,
- Recht auf Minderung,
- Recht auf Kündigung,
- Recht auf Schadensersatz.
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