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Welche Neuerungen gab es bei der Einkommensteuer?

Mai 2013



Das Steueränderungsgesetz 2007, das Jahressteuergesetz 2007, sowie die sogenannte Unternehmenssteuerreform 2008 haben zahlreiche Neuerungen eingeführt.


Die wichtigsten Änderungen sind die folgenden:


Kindergeld


Das Kindergeld beträgt in Deutschland gemäß § 66 Absatz 1 EStG seit dem 1. Januar 2009 für das erste und zweite Kind jeweils 164 Euro monatlich, für das dritte Kind 170 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro monatlich.

Die 27-Jahre-Grenze für die Zuteilung des Kindergelds wird gemäß § 52 Absatz 40 Satz 6 EStG stufenweise auf 25 Jahre gesenkt:


  • Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
  • Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres,
  • Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % wurde eingeführt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Zusatzbesteuerung für Gutverdiener (Spitzenverdiener)


Die Steuerpflichtigen, die mehr als 250.000 Euro als Ledige oder 500 000 Euro gemeinsam als Ehegatten als zu versteuerndes Einkommen erzielen, unterliegen einer zusätzlichen Besteuerung in Höhe von 3 %.

Änderungen im Steuertarif für 2009 und 2010


Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wird der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % abgesenkt und der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf insgesamt 7.834 Euro.

Ab dem 1. Januar 2010 erfolgt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Ehepaare.

Außerdem werden die Tarifeckwerte um 400 Euro (2009) und 330 Euro (2010) erhöht. Dadurch wird die so genannte kalte Progression, die sich ergibt, wenn das zu versteuernde Einkommen steigt, etwas abgemildert.

Grundfreibetrag und Existenzminimum


Der Grundfreibetrag sorgt dafür, daß das Existenzminimum nicht mit Steuer belastet wird.

Der Grundfreibetrag muß deshalb von Zeit zu Zeit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepaßt werden.


Ab 2010 beträgt der Grundfreibetrag 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Ehepaare.

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