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Lohnsteuer - Was passiert bei Scheidung oder Tod?

Mai 2013



Bei Auflösung der Ehe eines Arbeitnehmers durch Tod des Ehegatten, Scheidung oder Aufhebung der Ehe bleibt die auf der Lohnsteuerkarte eingetragene Steuerklasse des Ehegatten grundsätzlich unverändert.

Dasselbe gilt, wenn die Ehegatten im Laufe des Jahres ihre dauernde Trennung herbeiführen.

Sollte für beide Ehegatten jeweils eine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden sein, so ist der Steuerklassenwechsel möglich.

Kann über ein solches Verfahren keine Einigung erzielt werden, ist die Möglichkeit einer getrennten Veranlagung zur Einkommensteuer in Erwägung zu ziehen.

Tod eines Ehegatten


Wenn der Ehegatte eines Arbeitnehmers während des Kalenderjahres verstirbt und dem längerlebenden Arbeitnehmer erst danach eine Lohnsteuerkarte ausgestellt wird, so muß die Gemeindebehörde im Abschnitt I der Lohnsteuerkarte mit Wirkung vom Beginn des Kalenderjahres an die Steuerklasse V sowie im Abschnitt II mit Wirkung vom Beginn des ersten, auf den Todestag des Ehegatten folgenden Kalendermonats an, die Steuerklasse II sowie die Zahl der Kinderfreibeträge bescheinigen.

War für den verstorbenen keine Lohnsteuerkarte ausgestellt worden, so hat die Gemeindebehörde die Steuerklasse III zu bescheinigen. Die Vorraussetzung ist, daß das Ehepaar unbeschränkt steuerpflichtig war und die Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben.

Scheidung und Aufhebung der Ehe


Die Gemeindebehörde muß die Steuerklasse und die Kinderfreibeträge bescheinigen, die ohne Auflösung der Ehe maßgebend gewesen wären, wenn sich ein Arbeitnehmer scheiden läßt oder seine Ehe aufgelöst wird und er nachträglich eine Lohnsteuerkarte ausgestellt bekommt.

Dasselbe gilt, wenn die Ehegatten im Laufe des Kalenderjahrs die dauernde Trennung herbeigeführt haben.

Mit Beginn des Kalenderjahres wird auf der Lohnsteuerkarte eines Arbeitnehmers, dessen Ehe geschieden oder aufgelöst wurde, die Steuerklasse V eingetragen.

Sobald der Arbeitnehmer Arbeitslohn bezieht, wird die Steuerklasse III eingetragen.

Vorraussetzung hierfür ist, daß


  • der andere Ehegatte im selben Kalenderjahr wieder geheiratet hat und
  • von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und
  • beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind.


In diesem Fall ist sowohl für den geschiedenen alleinstehenden Arbeitnehmer als auch für den wiederverheirateten Ehegatten eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen.

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Hilfe und Beratung.

Das Dokument mit dem Titel « Lohnsteuer - Was passiert bei Scheidung oder Tod? » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

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