Kündigungsverbot und Sonderkündigungsschutz (Überblick)

Juni 2013
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann unwirksam sein, wenn ein vertragliches Kündigungsverbot oder ein Sonderkündigungsschutz besteht.


Vertragliches Kündigungsverbot


In manchen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ist geregelt, dass ein Arbeitnehmer beim Erreichen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten Betriebszugehörigkeitsdauer nicht mehr gekündigt werden kann.

Er ist somit unkündbar.

Diese Unkündbarkeit bezieht sich aber nur auf die ordentliche Kündigung.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann niemals ausgeschlossen werden.

Den absolut unkündbaren Mitarbeiter gibt es daher eigentlich nicht.

Sonderkündigungsschutz


Es gibt zahlreiche Personengruppen, denen nicht einfach gekündigt werden kann.

Meist handelt es sich dabei um Personengruppen, die aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit vom Gesetz durch einen Sonderkündigungsschutz geschützt werden.

Folgende Arten des Sonderkündigungsschutzes gibt es dabei:


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