Juni 2013
Die
Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann unwirksam sein, wenn ein vertragliches Kündigungsverbot oder ein Sonderkündigungsschutz besteht.
Vertragliches Kündigungsverbot
In manchen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ist geregelt, dass ein
Arbeitnehmer beim Erreichen eines bestimmten Alters oder einer bestimmten Betriebszugehörigkeitsdauer nicht mehr gekündigt werden kann.
Er ist somit unkündbar.
Diese Unkündbarkeit bezieht sich aber nur auf die
ordentliche Kündigung.
Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund kann niemals ausgeschlossen werden.
Den absolut unkündbaren Mitarbeiter gibt es daher eigentlich nicht.
Sonderkündigungsschutz
Es gibt zahlreiche Personengruppen, denen nicht einfach gekündigt werden kann.
Meist handelt es sich dabei um Personengruppen, die aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit vom Gesetz durch einen Sonderkündigungsschutz geschützt werden.
Folgende Arten des Sonderkündigungsschutzes gibt es dabei:
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