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Eheliches Güterrecht

Mai 2013
Der eheliche Güterstand regelt vor allen Dingen die Frage, ob das Vermögen, das dem einen Ehegatten bei der Eheschließung gehört, auch nach der Eheschließung ihm allein gehören soll oder ob es quasi zum "Gesamtvermögen" beider Ehegatten wird.


Der eheliche Güterstand regelt auch die Frage, was ein Ehegatte nach einer Scheidung vom Vermögen des anderen Ehegatten erhält.

Letztere Frage ist sehr wichtig, wenn einer der Ehegatten im Laufe der Ehe ein großes Vermögen anhäuft oder bereits ein großes Vermögen in die Ehe mitbringt.

Insgesamt gibt es in Deutschland 3 mögliche eheliche Güterstände:





Falls ein Ehevertrag nicht geschlossen wird, so gilt automatisch der gesetzliche eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daher wird dieser Güterstand oft auch kurz als "gesetzlicher Güterstand" bezeichnet.

Das heißt: Um im Güterstand der Zugewinngemeinschaft zusammenzuleben benötigt das Ehepaar keinen Ehevertrag.

Die meisten Ehepaare in Deutschland leben heute daher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Viele wissen das aber nicht bzw. es ist ihnen nicht bewußt. Es empfiehlt sich jedoch zu sehen, was dies für Konsequenzen hat.

Für die Vereinbarung der Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft ist zwingend der Abschluß eines Ehevertrages notwendig, das heißt ohne den Abschluß eines wirksamen Ehevertrages ist eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft nicht zu verwirklichen.

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