Mai 2013
Der eheliche Güterstand regelt vor allen Dingen die Frage, ob das Vermögen, das dem einen Ehegatten bei der Eheschließung gehört, auch nach der Eheschließung ihm allein gehören soll oder ob es quasi zum "Gesamtvermögen" beider Ehegatten wird.
Der eheliche Güterstand regelt auch die Frage, was ein Ehegatte nach einer
Scheidung vom Vermögen des anderen Ehegatten erhält.
Letztere Frage ist sehr wichtig, wenn einer der Ehegatten im Laufe der Ehe ein großes Vermögen anhäuft oder bereits ein großes Vermögen in die Ehe mitbringt.
Insgesamt gibt es in Deutschland 3 mögliche eheliche Güterstände:
Falls ein
Ehevertrag nicht geschlossen wird, so gilt automatisch der gesetzliche eheliche Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Daher wird dieser Güterstand oft auch kurz als "gesetzlicher Güterstand" bezeichnet.
Das heißt: Um im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft zusammenzuleben benötigt das Ehepaar keinen
Ehevertrag.
Die meisten Ehepaare in Deutschland leben heute daher im Güterstand der
Zugewinngemeinschaft. Viele wissen das aber nicht bzw. es ist ihnen nicht bewußt. Es empfiehlt sich jedoch zu sehen, was dies für Konsequenzen hat.
Für die Vereinbarung der Güterstände der
Gütertrennung und der
Gütergemeinschaft ist zwingend der Abschluß eines Ehevertrages notwendig, das heißt ohne den Abschluß eines wirksamen Ehevertrages ist eine
Gütertrennung oder eine
Gütergemeinschaft nicht zu verwirklichen.
Das könnte Sie auch interessieren
Hilfe und Beratung.