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GEZ-Gebühren - Muß man GEZ-Gebühren bezahlen?

Mai 2013



Was ist die GEZ?


GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Im Gegensatz zu privaten Rundfunkunernehmen (Beispiele: RTL, SAT1, Pro7 etc.) finanziert sich der öffentliche-rechtliche Rundfunk (Beispiele: ARD, ZDF, WDR etc.) in erster Linie durch Rundfunkgebühren, während sich die privaten Sender ausschließlich durch Werbung finanzieren müssen.

Wann beginnt die Gebührenpflicht?


Jeder, der in Deutschland ein Rundfunkempfangsgerät bereithält, muß auch Rundfunkgebühren entrichten.


Rundfunkempfangsgeräte sind beispielsweise:
  • Fernseher,
  • Radio (auch: Radiowecker),
  • Coputer mit Internetzugang,
  • Autoradio.


§ 13 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages bestimmt:

"Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts begründet auch künftig die Rundfunkgebührenpflicht."

Damit man GEZ-Gebühren bezahlen muß, genügt es, wenn man ein Rundfunkgerät bereithält. Ein Bereithalten liegt bereits dann vor, wenn das Gerät ohne größeren technischen Aufwand in die Lage versetzt werden kann, Rundfunk zu empfangen.


Beispiel

Klaus hat einen kleinen Fernseher, den er in seinem Kleiderschrank aufbewahrt. Immer, wenn er dies möchte, kann er den Fernseher binnen weniger Minuten aus dem Schrank herausholen und an die Fernsehbuchse in der Wand stecken, um fernzusehen.


In diesem Beispiel hält Klaus ein Rundfunkgerät bereit, indem er es in seinem Schrank lagert.

Es kommt nicht darauf an, ob man den Fernseher tatsächlich auch benutzt. Allein das Bereithalten begründet die Gebührenpflicht. Daher wäre Klaus im obigen Beispiel gebührenpflichtig, auch wenn er den Fernseher tatsächlich nicht nutzt.

Wann endet die Gebührenpflicht?


Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird.


Aber Vorsicht:

Auch wenn ein Empfangsgerät abgeschafft wird, so daß es nicht mehr bereitgehalten wird (Beispiel: Im obigen Beispiel entfernt Klaus den Fernseher komplett aus seiner Wohnung), dann muß eine einmal bestehende Mitgliedschaft bei der GEZ wieder förmlich (schriftlich) bei der GEZ abgemeldet werden.

Solange man sich bei der GEZ nicht abmeldet, muß man auch GEZ-Gebühren bezahlen, völlig unabhängig davon, ob das Rundfunkgerät weiterhin bereitgehalten wird oder nicht.

Daher ist es wichtig, daß man sich nach dem Abschaffen eines Rundfunkgerätes auch schriftlich bei der GEZ abmeldet, damit die Gebührenpflicht auch tatsächlich endet.

Wie hoch sind die Rundfunkgebühren?


Die aktuelle Höhe der Rundfunkgebühren ergibt sich aus folgender Übersicht:

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index_ger.html

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Hilfe und Beratung.

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