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Ist die Zahlungsverweigerung von GEZ-Gebühren strafbar?

Mai 2013

Die Zahlungsverweigerung der GEZ-Gebühren stellt keine eigene Straftat dar. Das bedeutet, dass man wegen der Nichtbezahlung von GEZ-Gebühren grundsätzlich nicht ins Gefängnis kommen kann.

Allerdings kann man zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden, denn das rechtswidrige Nichtentrichten der GEZ-Gebühren ist eine Ordnungswidrigkeit.


§ 9 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages bestimmt hierzu:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


  • das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang entgegen § 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt;
  • ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die fällige Rundfunkgebühr länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.


Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Achtung:

Falls man jedoch auf ein GEZ-Schreiben falsche Angaben macht, kann dies einen Betrug nach § 263 Strafgesetzbuch darstellen.

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