Mai 2013
Ob man auch GEZ-Gebühren bezahlen muß, wenn man einen PC (Computer) bereithält, ist eine umstrittene Frage.
Grundsätzlich betreffen die GEZ-Gebühren nur Besitzer von Fernsehgeräten und Radioempfangsgeräten.
Aber GEZ-Gebühren muß man auch dann entrichten, wenn man ein neuartiges Empfangsgerät bereit hält.
Was sind neuartige Rundfunkgeräte?
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber über andere technische Wege den Empfang von Rundfunkangeboten über ermöglichen.
Ob auch eine PC (Computer) ein solches neuartiges Rundfunkgerät ist, das die Gebührenpflicht auslöst, ist umstritten.
Nach der Auffasung der GEZ sind Computer mit Internetanschluß auch gebührenpflichtig, da man beispielsweise über die ZDF-Mediathek im Internet zahlreiche Rundfunkbeiträge abrufen (ansehen und anhören) kann.
Es gibt auch schon zalhreiche Gerichtsentscheidungen zu dieser Frage, jedoch sind die gerichtlichen Auffassungen unterschiedlich: Einige Gerichte bejahen die Gebührenpflicht, andere verneinen sie.
Somit kann kein abschließender Rat gegeben werden. Wer jedoch eine Auseinandersetzung mit der GEZ in dieser Frage vermeiden möchte, der sollte seinen PC mit Internetanschluß auch anmelden.
GEZ und PC mit TV-Karte
Ein Computer mit TV-Karte ist in jedem Fall, unabhängig davon, ob der PC Internet-Anschluß hat oder nicht, ein Rundfunkgerät.
Ein solches Gerät unterliegt in jedem Fall der Gebührenpflicht.
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