Was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zu den sieben Einkunftsarten in Deutschland. Die gesetzlichen Grundlagen sind in § 20 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.

Definition der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Als Kapitaleinkünfte werden Erträge der Vermögensverwaltung erfasst, die Erlöse oder Entgelte für die Überlassung von Kapital darstellen.

Beispiele für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Nach § 20 EStG zählen die folgenden Posten zu den Einkünften aus Kapitalvermögen:

Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter und aus partiarischen Darlehen

Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden

Erträge aus fondsgebundenen Lebensversicherungen

Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art

Erträge aus Investmentfonds

Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich Schatzwechsel

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft oder sonstigen Ansprüchen an eine Körperschaft

Berechnung der Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen

Übersteigen die Einkünfte aus Kapitalvermögen den sogenannten Sparerpauschbetrag nicht, muss keine Abgeltungssteuer bezahlt werden. Dieser Freibetrag beträgt bei Einzelpersonen 801 Euro und bei Verheirateten 1.602 Euro (§ 44a EStG). Dafür müssen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag mit Ihrer Steueridentifikationsnummer stellen.

Erteilen Sie keinen Freistellungsauftrag oder liegen die Kapitalerträge über dem Freibetrag, führt das Kreditinstitut 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab. Um die steuerpflichtigen Einkünfte zu berechnen, wird der Sparerpauschbetrag von den gesamten Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen.

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