Macht mit
bei der Community
Jetzt Mitglied werden

Geltendmachung von Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung

Mai 2013



Als Werbungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 EStG).

Anerkannte Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung (Überblick)


Zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind diejenigen Werbungskosten abzuziehen, die in Zusammenhang mit dieser Einkunftsart entstanden sind.

Durch den Abzug von Werbungskosten ist dabei auch die Entstehung von negativen Einkünften (=Verlust) möglich.

Die folgenden Aufwendungen zählen beispielsweise zu den Werbungskosten im Bereich der Vermietung und Verpachtung:

Das könnte Sie auch interessieren

Hilfe und Beratung.

Das Dokument mit dem Titel « Geltendmachung von Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

Bestellen Sie unseren Newsletter

de.kioskea.net, gesundheit.kioskea.net

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einkünfte
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Abschreibungen (AfA)