Mai 2013
Als Werbungskosten werden Aufwendungen bezeichnet, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen (§ 9 Absatz 1 Satz 1 EStG).
Anerkannte Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung (Überblick)
Zur Ermittlung der Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung sind diejenigen Werbungskosten abzuziehen, die in Zusammenhang mit dieser
Einkunftsart entstanden sind.
Durch den Abzug von Werbungskosten ist dabei auch die Entstehung von negativen Einkünften (=Verlust) möglich.
Die folgenden Aufwendungen zählen beispielsweise zu den Werbungskosten im Bereich der Vermietung und Verpachtung:
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