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Erstellung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Mai 2013


Es ist weit verbreitet, dass AGB aus Bequemlichkeit einfach von Internetseiten anderer Unternehmen kopiert werden. Dies kann jedoch gleich mehrere unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Zum einen stellt das Kopieren fremder AGB eine Urheberrechtsverletzung dar. Derjenige, dessen AGB kopiert wurden, kann Klage erheben, was zumeist Entschädigungszahlungen mit sich bringt.

Des Weiteren ist die Unwirksamkeit einiger Klauseln zu befürchten, wenn man einfach die AGB von einem anderen Unternehmen übernimmt. In diesem Fall passen meist nicht alle fremden AGB-Klauseln zu dem Vertrag, bei dem die AGB dann gelten sollen. Dies führt häufig zu einer (gerichtlichen) Unwirksamkeitserklärung.

Daneben besteht auch die Gefahr, von Mitbewerbern aufgrund der Verwendung von unzulässigen Klauseln abgemahnt zu werden.

Es ist also rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll, sich die Mühe zu machen, selbst AGB zu erstellen. Wer sich ganz sicher gehen möchte, sollte in eine anwaltliche Beratung bzw. AGB-Erstellung investieren. Damit sind zwar Kosten verbunden, jedoch sind in diesem Falle keine Schadensersatzforderungen zu befürchten.

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Hilfe und Beratung.

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