Geltung von AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

Damit allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Geltungskraft besitzen, müssen sie Vertragsbestandteil werden. Beide Parteien müssen sich also darüber einig sein, dass diese Bestimmungen gelten sollen. Hier erfahren Sie Grundsätzliches zum Geltungsbereich von AGB.

Definition von allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Beim Abschluss eines Vertrages stellt der Unternehmer seinem Vertragspartner diese Bedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen vor allem dazu, den Verbraucher zu schützen und die Vertragsabwicklung einfacher zu machen. Damit diese gültig sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Unter welchen Voraussetzungen werden AGB Bestandteil des Vertrages?

Der Unternehmer muss den Verbraucher zunächst darauf hinweisen (§ 305 Absatz 2 BGB), dass die AGB gelten sollen. Zudem muss er dafür sorgen, dass der Verbraucher ohne Probleme Einsicht in die Bestimmungen nehmen kann.

Weitere Erfordernisse hängen von der Art und Weise des Vertragsschlusses ab. Wenn ein Vertrag nicht schriftlich geschlossen wird, so müssen die AGB am Ort des Vertragsschlusses deutlich lesbar aushängen. Wird ein Vertrag hingegen schriftlich geschlossen, muss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden. Als Hinweis auf die AGB reicht zum Beispiel folgende Formulierung: "Es gelten die umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen". Die einfache Einsehbarkeit der AGB muss in allen Fällen gegeben sein.

Was gilt bei AGB zwischen Unternehmern?

Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, gelten andere Bestimmungen (§ 310 BGB). In dieser Konstellation gelten die AGB automatisch, da kein Verbraucherschutz stattfinden muss. Ist ein Vertragspartner nicht mit den Vertragsbedingungen einverstanden, muss er explizit widersprechen.

Foto: © Stock Photo - 123RF.com

Lesen Sie auch
Das Dokument mit dem Titel « Geltung von AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.