Widerrufsrecht bei Lebensversicherung und Rentenversicherung

Wenn Sie eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung abschließen, gilt generell eine Widerrufsfrist. Hier finden Sie einen Überblick über den Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung.

Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

Generell gilt bei Renten- und Lebensversicherungen eine Widerrufsfrist von 30 Tagen nach der Vertragserklärung. Zu den Lebensversicherungen zählen auch fondsgebundene Lebensversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen sowie Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der Versicherungsnehmer kann die Lebensversicherung ohne Begründung widerrufen. Eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform genügt zur Fristwahrung.

Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Versicherungsnehmer die folgenden Unterlagen erhalten hat: Versicherungschein, die Vertragsbestimmungen, die eindeutige Widerrufsbelehrung und die Erklärung der Rechtsfolgen eines Widerrufs sowie die Anschrift des Empfängers des Widerrufs. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen obliegt der Versicherungsgesellschaft.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Eine Rückabwicklung des Versicherungsvertrages kann auch nach Ablauf der Widerrufsfrist stattfinden, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, ob die Widerrufsbelehrung mit dem Versicherungschein beim Versicherten eingegangen ist und ob diese Fehler enthält oder nicht vollständig ist.

Rückabwicklung des Versicherungsvertrages

Bei wirksam werdendem Widerruf entfällt der Versicherungsschutz und der Versicherer erstattet die geleisteten Beiträge. Hat allerdings der Versicherte bereits einen Versicherungsschutz genossen, kann der Versicherer einen Teil der geleisteten Prämie einbehalten. Bei Lebensversicherungen muss der Versicherer auch einen vorhandenen Rückkaufswert und eventuell erzielte Überschussanteile zurückerstatten.

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