Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer gemäss § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht, von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu verlangen.
Das Zeugnis muss schriftlich, also auf Papier, ausgestellt werden. Ein Zeugnis per Email ist gesetzlich nicht zulässig.
Zeugnisarten
Einfaches Arbeitszeugnis
Es genügt grundsätzlich, wenn der Arbeitgeber ein sogenanntes einfaches Arbeitszeugnis ausstellt, in welchem er lediglich allgemein anzugeben hat, welchen Posten der Arbeitnehmer innehatte, und wie lange er bei ihm beschäftigt war.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Benötigt der Arbeitnehmer aber, zum Beispiel für zukünftige Bewerbungen, ein ausführlicheres Zeugnis, kann er von seinem Arbeitgeber die Erteilung eines sogenannten qualifizierten Zeugnisses verlangen.
Im qualifizierten Zeugnis äußert sich der Arbeitgeber detailliert über die Leistung und das Verhalten (das Gesetz spricht von "Führung") des Arbeitnehmers.
Zwischenzeugnis
Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Erteilung eines Zwischenzeugnisses beanspruchen, damit er sich bei anderen Unternehmen bewerben kann.
Zeugnissprache
Der Arbeitgeber ist einerseits gehalten, das Arbeitszeugnis klar und verständlich zu formulieren und die Wahrheit wiederzugeben, auch wenn er mit der Leistung oder dem Verhalten seines Arbeitnehmers nicht zufrieden war.
Andererseits darf dem Arbeitnehmer durch ein zu schlecht formuliertes Zeugnis auch nicht der Weg in die berufliche Zukunft verbaut werden.
Aus diesem Grunde hat sich eine besondere Zeugnissprache herausgebildet, die versucht, beiden Interessen gerecht zu werden.
Formulierungen
Die Formulierungen erscheinen auf den ersten Blick neutral und wohlwollend.
Der Arbeitnehmer tut aber gut daran, jeden einzelnen Satz seines Zeugnisses zu prüfen. Hier helfen Rechtsanwälte und Bücher, die Zeugnissprachen-Übersetzungenstabellen enthalten (Was steht im Zeugnis ? - Was ist damit wirklich gemeint?).
Was sich angenehm liest, bedeutet in Wirklichkeit nämlich oft nichts Gutes.
Beispiele
"Herr Meier arbeitete stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" - Beste Bewertung, entspricht der Schulnote 1
"Herr Meier arbeitete stets zu unserer vollen Zufriedenheit" - entspricht der Schulnote 2
"Herr Meier hat die ihm übertragenen Aufgaben im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" - mangelhafte Bewertung, entspricht der Schulnote 5
"Herr Meier hat sich stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden"- sehr schlechte Bewertung, da damit ausgedrückt wird, dass es beim Bemühen geblieben ist, aber kein Ergebnis erzielt wurde
"Herr Meier war durch seine Geselligkeit eine Bereicherung des Betriebsklimas" - Kann bedeuten, dass Herr Meier gerne mal einen über den Durst getrunken hat oder sich zu intensiv um seine weiblichen Mitarbeiter gekümmert hat.
Auslassungen im Zeugnis
Oft ändern kleine Auslassungen vollständig den Sinn des Geschriebenen. So ist es zum Beispiel üblich, dass der Arbeitgeber am Ende des Zeugnisses dem Arbeitnehmer für die bisherige Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Fehlt diese Dank-Wunsch-Formel komplett oder fehlt ein Teil davon, wird dies in der Regel damit interpretiert, dass der Arbeitgeber froh ist, den Arbeitnehmer los geworden zu sein.
Klagemöglichkeit
Der Arbeitnehmer, der mit der Formulierung seines Zeugnisses nicht einverstanden ist, kann vor das
Arbeitsgericht ziehen und eine Zeugnisberichtigung verlangen. Er muss dann darlegen, weshalb er der Ansicht ist, dass er zu schlecht bewertet wurde.