Kündigung - Kündigungsfrist (Überblick)

Ist im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag keine längere Kündigungsfrist vorgesehen, so gelten die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen des § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Die Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt demnach 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Monats.

Besteht das Arbeitverhältnis schon mindestens 2 Jahre, so verlängert sich die Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber einzuhalten hat.

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit des betroffenen Arbeitnehmers ab und beträgt maximal 7 Monate zum Monatsende.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 11:55:42 von eepp
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