Kündigung von Arbeitnehmern in Pflegezeit

Einem Arbeitnehmer, der in Anwendung des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, darf gemäss § 5 PflegeZG von der Ankündigung bis zur Beendigung der Arbeitsverhinderung nicht gekündigt werden.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 11:57:02 von eepp
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