Einem
Arbeitnehmer, der in Anwendung des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, darf gemäss § 5 PflegeZG von der Ankündigung bis zur Beendigung der Arbeitsverhinderung nicht gekündigt werden.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 11:57:02 von eepp