Gemäß § 85 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) bedarf die
Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber, um wirksam zu sein, der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
Letzte Änderung am Freitag Juni 11, 2010 06:26:01 von eepp