Ein sehr großer Anteil der geschäftlichen Korrespondenz wird heutzutage per E-Mail geführt.
Auf diesem Wege können auch Verträge abgeschlossen werden.
Das Gesetz stellt jedoch gewisse Formvorschriften für den geschäftlichen E-Mailverkehr auf.
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen haben bei Versendung von E-Mails folgende Angaben zu machen:
- Rechtsform des Unternehmens, zum Beispiel GmbH,
- Sitz des Unternehmens,
- zuständiges Handelsregister,
- Nummer der Eintragung im Handelsregister,
- Geschäftsführer.
Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
Nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen folgende Angaben machen:
Sanktionen bei unrichtigen Angaben
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 03:58:17 von eepp