E-Mails im Geschäftsverkehr




Ein sehr großer Anteil der geschäftlichen Korrespondenz wird heutzutage per E-Mail geführt.

Auf diesem Wege können auch Verträge abgeschlossen werden.

Das Gesetz stellt jedoch gewisse Formvorschriften für den geschäftlichen E-Mailverkehr auf.



Im Handelsregister eingetragene Unternehmen


Im Handelsregister eingetragene Unternehmen haben bei Versendung von E-Mails folgende Angaben zu machen:


  • Rechtsform des Unternehmens, zum Beispiel GmbH,
  • Sitz des Unternehmens,
  • zuständiges Handelsregister,
  • Nummer der Eintragung im Handelsregister,
  • Geschäftsführer.

Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen


Nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen müssen folgende Angaben machen:


  • Ausgeschriebener Vor- und Nachname der Unternehmer,
  • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach) der Unternehmer.

Sanktionen bei unrichtigen Angaben


Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 03:58:17 von eepp
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