Das Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform.
Der Einzelunternehmer ist derjenige, der im allgemeinen Sprachgebrauch als der "Selbständige" bezeichnet wird.
Der "Gegenbegriff" zum Einzelunternehmer ist, was die Organisationsform des Unternehmens angeht, die Gesellschaft: Ein Einzelunternehmer hat gerade keine Gesellschaft, er ist selbst der
Unternehmer - der Einzelunternehmer eben.
Der Einzelunternehmer kann alleine tätig sein oder
Arbeitnehmer anstellen. Die Arbeitnehmer haben dann einen Arbeitsvertrag mit der Person des
Unternehmers.
Der Einzelunternehmer unterliegt mit dem
Gewinn aus seinem Unternehmen der Einkommenssteuer und der
Gewerbesteuer.
Haftung des selbständigen Unternehmers
Der Einzelunternehmer schließt in eigenem Namen sämtliche Verträge mit Geschäftspartnern ab. Er stellt die Arbeitnehmer ein, bestellt in eigenem Namen die für sein Unternehmen gekauften Produkte und haftet persönlich gegenüber seinen Kunden und allen sonstigen Gläubigern des Unternehmens mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Jeder Einzelunternehmer sollte sich erkundigen, welche Risiken versicherbar sind und die notwendigen Versicherungen (zum Beispiel:
Betriebshaftpflichtversicherung) abschließen.
Einzelunternehmer - Wie funktioniert die Gründung?
Die Gründung des Einzelunternehmens ist sehr einfach.
Eine Anmeldung beim Gewerbeamt reicht aus.
Für gewisse Gewerbe muss eine Gewerbeberechtigung eingeholt werden.
Man unterscheidet zwischen Kleingewerbetreibenden und sonstigen Einzelunternehmen.
Als Kleingewerbetreibende gelten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 350.000 € und einem
Gewinn von weniger als 30.000 €.
Kleingewerbetreibende müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Sie dürfen ihr Unternehmen jedoch beim Handelsregister anmelden und erhalten dann den Zusatz "e. K." (eingetragener Kaufmann).
Steuern
Die Gewinne und Verluste des Unternehmens werden als Einkünfte aus
selbständiger Arbeit in der persönlichen
Steuererklärung des
Unternehmers angegeben. Damit unterliegen diese dem aus den gesamten Einkünften zu ermittelnden persönlichen Steuersatz.
Wichtige Hinweise
Bevor Sie ein
Unternehmen gründen, sollten Sie mit einem Steuerberater unbedingt folgende Fragen klären:
- Was sind die zu erwartenden Einnahmen und die zu erwartenden Ausgaben (Businessplan)?
- Brauchen Sie Unterstützung durch eine Bank, um zumindest die Anfangsphase des Unternehmens zu finanzieren?
- Welches ist die richtige Rechtsform (Einzelunternehmen oder doch eher eine Gesellschaft wie zum Beispiel eine GmbH)?
- Welche Risiken bestehen? Wie können die Risiken versichert werden?
- Welche Steuererklärungen sind zu veranlassen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer ...)?
- Wie hoch sind die voraussichtlich zu zahlenden Steuern?
- Wie müssen Sie die Buchhaltung organisieren?
- Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
- Welche Dienstleister (Beispiel: Steuerberater) können Sie bei Ihren Aufgaben unterstützen, und zu welchen Preisen?