Mehrwehrtsteuer auf der Rechnung ausweisen?




Als Existenzgründer können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen, sofern Ihr Jahresumsatz nicht höher als 50.000 € sein wird und Sie im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz gemacht haben. Dann sind Sie nämlich ein sogenannter Kleinunternehmer.

Sie stellen dann Ihre Rechnungen ohne Mehrwertsteuer und können auch die Vorsteuer nicht abziehen. Sie sollten aber genau hinsehen, wie viel Vorsteuer (von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer) Ihnen entgeht.

Sie können auch eine Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer verlangen. Auch hier sollten Sie aufpassen. Zahlen Sie selbst hohe Summen als Vorsteuer, so können Sie diese auch erst zum Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer eingenommenen Umsatzsteuer zurückverlangen.

Passen Sie ebenfalls auf, dass Ihre Belege vollständig vorliegen und die Rechnungsstellung den geltenden Normen entspricht. Ist z. B. die Mehrwertsteuer auf von Ihnen gezahlten Rechnungen nicht ausgewiesen, so können Sie diese nicht geltend machen.
Letzte Änderung am Sonntag September 12, 2010 01:56:53 von eepp
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