Damit
AGB auch Geltungskraft besitzen, müssen sie Vertragsbestandteil werden. Beide Parteien müssen sich also darüber einig sein, dass diese Bestimmungen gelten sollen.
Der
Unternehmer muss den
Verbraucher erstens darauf hinweisen, dass die
AGB gelten sollen. Zweitens muss er dafür sorgen, dass der
Verbraucher ohne Probleme Einsicht in die Bestimmungen nehmen kann.
Weitere Erfordernisse bestimmen sich nach der Art und Weise des Vertragsschlusses.
Wenn ein Vertrag z. B. nicht schriftlich geschlossen wird, so müssen die AGB am Ort des Vertragsschlusses deutlich lesbar aushängen. Wird ein Vertrag hingegen schriftlich geschlossen, muss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden.
Die einfache Einsehbarkeit der AGB muss in allen Fällen gegeben sein.
Sind beide Vertragsparteien
Unternehmer, gelten andere Bestimmungen. In dieser Konstellation müssen keine Verbraucher geschützt werden, weshalb die AGB grundsätzlich automatisch gelten. Soll dies nicht der Fall sein, muss ein Unternehmer dem anderen explizit widersprechen.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 03:57:04 von eepp