Geltung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)



Damit AGB auch Geltungskraft besitzen, müssen sie Vertragsbestandteil werden. Beide Parteien müssen sich also darüber einig sein, dass diese Bestimmungen gelten sollen.

Der Unternehmer muss den Verbraucher erstens darauf hinweisen, dass die AGB gelten sollen. Zweitens muss er dafür sorgen, dass der Verbraucher ohne Probleme Einsicht in die Bestimmungen nehmen kann.

Weitere Erfordernisse bestimmen sich nach der Art und Weise des Vertragsschlusses.

Wenn ein Vertrag z. B. nicht schriftlich geschlossen wird, so müssen die AGB am Ort des Vertragsschlusses deutlich lesbar aushängen. Wird ein Vertrag hingegen schriftlich geschlossen, muss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden.

Die einfache Einsehbarkeit der AGB muss in allen Fällen gegeben sein.

Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, gelten andere Bestimmungen. In dieser Konstellation müssen keine Verbraucher geschützt werden, weshalb die AGB grundsätzlich automatisch gelten. Soll dies nicht der Fall sein, muss ein Unternehmer dem anderen explizit widersprechen.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 03:57:04 von eepp
Das Dokument mit dem Titel « Geltung von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB - Sinn und Zweck