Seit dem 01.11.2008 gibt es die Unternehmergesellschaft, auch Mini-GmbH genannt, die es ermöglicht, eine GmbH mit 1 Euro Stammkapital zu gründen und trotzdem für die Gesellschafter nur zu einer beschränkten Haftung führt.
Diese Gesellschaft eignet sich insbesondere für Unternehmen, die zu Beginn der Geschäftstätigkeit kein hohes Kapital benötigen, z. B. für Dienstleistungsunternehmen oder für Unternehmen, die nach der Gründung durch Aufträge relativ schnell zu liquiden Mitteln gelangen, welche eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit absichern.
Gründung der Unternehmergesellschaft
Die Mini-GmbH wird, wie die normale GmbH, beim Notar gegründet.
Es gibt jedoch Mustergesellschafterverträge, die bei der Gründung verwendet werden können und daher zu geringeren Kosten führen.
Diese Mustergesellschafterverträge können jedoch nur verwendet werden, falls es nicht mehr als drei Gesellschafter gibt und nur ein Geschäftsführer benannt werden soll.
Die Eintragung der Mini-GmbH ins Handelsregister erfolgt sehr rasch. Das Mindestkapital beträgt 1 Euro. Die erfolgte Einzahlung des Stammkapitals muss bei der Handelsregisteranmeldung versichert werden.
Name der Mini-GmbH
Die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) muss hinter dem Firmennamen den Zusatz "UG haftungsbeschränkt" oder "Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt" tragen.
Kapitalaufbringung nach Beginn der Tätigkeit
Um ein höheres Stammkapital nach Beginn der Geschäftstätigkeit zu erreichen, dürfen bei der Unternehmergesellschaft nicht alle Gewinne am Ende des Geschäftsjahres nach Erstellung der Bilanz ausgeschüttet werden.
Es muss eine Rückstellung von mindestens 25 % der jährlichen Gewinne erfolgen, bis das Stammkapital der normalen GmbH in Höhe von 25.000 € erreicht ist.
Nach Erreichen des Stammkapitals von 25.000 € kann die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umgewandelt werden.
Letzte Änderung am Mittwoch November 17, 2010 03:55:19 von eepp