Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Eigenschaft als
Arbeitnehmer und der Eigenschaft als
Unternehmer ist, daß der
Unternehmer in der Regel seine soziale Vorsorge und allgemeine Absicherungen ganz alleine organisieren und finanzieren muß, ganz ohne Arbeitgeberanteil, denn einen Arbeitgeber hat der Unternehmer ja gerade nicht.
Auch findet keine "automatische Anmeldung" zu den Sozialversicherungsbehörden statt, wie bei Arbeitnehmern - als Unternehmer muß man sich selbst um die sozialen Versicherungen kümmern, von alleine geschieht da nichts.
Sozialversicherung
Als
selbständiger Unternehmer oder Geschäftsführer einer
GmbH, an der Sie die Mehrheit der Geschäftsanteile haben, fallen Sie aus dem Zwangsystem der Sozialversicherung heraus. Sie können sich privat versichern oder freiwillig in das System der gesetzlichen Versicherungen eintreten.
Krankenversicherung
Sie können sich privat versichern oder freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Letzteres ist insbesondere dann möglich, wenn Sie zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren.
Schließen Sie freiwillig keine Versicherung ab, so können Sie zwangsversichert werden. Das gleiche gilt auch für die Pflegeversicherung.
Rentenversicherung - Altersvorsorge -
Auch die Absicherung für das Alter können Sie privat über
Lebensversicherungen oder andere Produkte gestalten oder freiwillig in die gesetzliche
Rentenversicherung einzahlen.
Schließen Sie keine Versicherung zur
Altersvorsorge ab, können Sie zwangsversichert werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch diese Versicherung sollten Sie privat abschließen. Sie schützt Sie in Zeiten, in denen Sie, beispielsweise aufgrund eines erlittenen Unfalls, nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf weiterhin auszuüben.
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält man in solchen Fällen grundsätzlich eine monatliche Rente wärend der Berufsunfähigkeit.
Beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie jedoch auf die genaue Formulierung der Klausel achten, die die Definition von "Berufsunfähigkeit" festlegt, denn dies ist im Versicherungsfall der Hauptpunkt von Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Versicherungsunternehmen. Gegegebenfalls sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen, ob die vom Versicherungsunternehmen vorgeschlagene Klausel für Sie geeignet ist oder nicht.