Rechnungen richtig erstellen - Angabe der Umsatzsteuer




Die Rechnungsstellung sollte von Anfang an sehr professionell durchgeführt werden.

Insbesondere die Mehrwertsteuer sollte richtig ausgewiesen werden, um bei Steuerkontrollen Haftungsrisiken zu vermeiden.


Sie sollten sich ein entsprechendes Rechnungsformular erstellen, das sämtliche notwendigen Angaben enthält.

Das Rechnungsformular muss die für die geschäftliche Post allgemein geforderten Angaben enthalten.


Rechnungstellung an inländische Unternehmen


Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UstG) auf der Rechnung zusätzlich folgende Angaben machen:


  • Name und Anschrift des die Rechnung stellenden Unternehmens,
  • Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung oder der Leistung,
  • Datum der Lieferung oder der Leistung,
  • Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
  • Nettobeträge,
  • Steuersatz,
  • Steuerbeträge, die auf die in Rechnung gestellten Nettobeträge anfallen,
  • Rechnungsdatum,
  • Fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben werden darf,
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentnummer des rechnungsstellenden Unternehmens.

Rechnungstellung an ausländische Unternehmen


Werden Rechnungen an ausländische Unternehmen gestellt, muss zusätzlich die Umsatzsteueridentnummer des ausländischen Unternehmens angegeben werden.

Sonstige allgemeine Hinweise zur Rechnungstellung


Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden.

Sind Rechnungen nicht umsatzsteuerpflichtig (zum Beispiel bei Kleinunternehmern), muss auf der Rechnung ein entsprechender Hinweis auf diesen Umstand erfolgen.
Letzte Änderung am Sonntag September 12, 2010 01:56:33 von eepp
Das Dokument mit dem Titel « Rechnungen richtig erstellen - Angabe der Umsatzsteuer » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

Vertragsschluss - Auftragsbestätigung - Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Existenzgründung und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) (Kleinunternehmer)