Die Rechnungsstellung sollte von Anfang an sehr professionell durchgeführt werden.
Insbesondere die Mehrwertsteuer sollte richtig ausgewiesen werden, um bei Steuerkontrollen Haftungsrisiken zu vermeiden.
Sie sollten sich ein entsprechendes Rechnungsformular erstellen, das sämtliche notwendigen Angaben enthält.
Das Rechnungsformular muss die für die
geschäftliche Post allgemein geforderten Angaben enthalten.
Rechnungstellung an inländische Unternehmen
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UstG) auf der Rechnung zusätzlich folgende Angaben machen:
- Name und Anschrift des die Rechnung stellenden Unternehmens,
- Name und Anschrift des Empfängers der Lieferung oder der Leistung,
- Datum der Lieferung oder der Leistung,
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung,
- Nettobeträge,
- Steuersatz,
- Steuerbeträge, die auf die in Rechnung gestellten Nettobeträge anfallen,
- Rechnungsdatum,
- Fortlaufende Rechnungsnummer, die nur einmal vergeben werden darf,
- Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentnummer des rechnungsstellenden Unternehmens.
Rechnungstellung an ausländische Unternehmen
Werden Rechnungen an ausländische Unternehmen gestellt, muss zusätzlich die Umsatzsteueridentnummer des ausländischen Unternehmens angegeben werden.
Sonstige allgemeine Hinweise zur Rechnungstellung
Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden.
Sind Rechnungen nicht umsatzsteuerpflichtig (zum Beispiel bei Kleinunternehmern), muss auf der Rechnung ein entsprechender Hinweis auf diesen Umstand erfolgen.
Letzte Änderung am Sonntag September 12, 2010 01:56:33 von eepp