Unternehmenssteuern




Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen ist der Gewinn des Unternehmens.

Die anfallenden Steuern hängen von der gewählten Rechtsform ab.


Das Einzelunternehmen wird anders besteuert als die GmbH.

Im Folgenden werden die wichtigsten Steuern vorgestellt.


Einkommensteuer


Die Einkommenssteuer fällt für alle natürlichen Personen an, die in Deutschland ein Einkommen erzielen oder in Deutschland wohnen und im Ausland ein Einkommen erzielen.

Dazu gehören Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (Gesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht, zum Beispiel GbR, OHG, KG, freie Berufe).

Die Einkommensteuer ist abhängig vom Gewinn der Gesellschaft, der übrigen Einkommen des Unternehmers und seiner persönlichen Situation (Ist er verheiratet? Hat er Kinder?).

Bei den genannten Gesellschaften (GbR, OHG, KG, freie Berufe) unterliegen die Gesellschafter mit dem auf sie entfallenden Anteil des Unternehmensgewinns der Einkommensteuer.

Wenn Verluste erwirtschaftet werden, ist der Unternehmer von der Einkommensteuer befreit.

Außerdem bleibt immer ein Grundfreibetrag steuerfrei (8.004 Euro ab 2010).

Körperschaftsteuer


Der Körperschaftssteuer unterliegen ausschließlich Kapitalgesellschaften (insbesondere AG, GmbH). Sie beträgt bei allen Kapitalgesellschaften unabhängig von deren Standort 25 %.

Gewerbesteuer


Die Gewerbesteuer fällt für alle im Inland betriebenen Gewerbe an (Industrie, Handel, Handwerk).

Freie Berufe und Landwirtschaft unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Die Steuer wird von der Gemeinde erhoben.

Dabei wird die Höhe des Gewinns des Gewerbes mit einem Prozentsatz (= Hebesatz) multipliziert.

Dieser Prozentsatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Vor der Wahl des Standortes kann es daher nicht schaden, sich über die Höhe des Hebesatzes zu informieren.

Unter 24.500 Euro Jahresumsatz wird keine Gewerbesteuer erhoben.

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Pflicht zur Fakturierung von Mehrwertsteuer


Am einfachsten lässt sich die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) anhand eines Beispiels erklären.

Nehmen wir an, ein Unternehmen kauft Waren, um sie später an Kunden zu verkaufen. Das Unternehmen kauft die Waren im Wert von

1.000 Euro netto zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

Insgesamt zahlt das Unternehmen also

1.190 Euro, davon 190 Euro MwSt.

Das Unternehmen verkauft diese Waren an Kunden für

2.000 Euro netto zuzüglich 19 % MwSt.

Die Kunden zahlen an das Unternehmen also

2.380 Euro, davon 380 Euro MwSt.

Die Umsatzsteuer berechnet sich aus der Differenz aus der erhaltenen Mehrwertsteuer minus der gezahlten Mehrwertsteuer:

380 Euro - 190 Euro = 190 Euro.

Diese 190 Euro muss das Unternehmen dem Finanzamt überweisen.

Die Mehrwersteuer ist also für das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ein neutraler Posten.

Befreiung von der Pflicht zur Fakturierung von Mehrwertsteuer


Ein Kleinunternehmer mit weniger als 50.000 Euro Jahresumsatz im laufenden Jahr und weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz im vorigen Jahr kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Von der Umsatzsteuer ausgenommen sind ferner automatisch bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Physiotherapeuten, Versicherungsmakler.

ACHTUNG: STEUERSPRUNG


Existenzgründer sollten sich nach 3 bis 4 Jahren nach der Unternehmensgründung auf einen Steuersprung einstellen.

In der Anfangsphase, wenn die Gewinne noch niedrig sind und gegebenenfalls durch Investitionen Verluste gemacht werden, sind die Steuerbeträge relativ gering.

Sobald die Investitionen ausbleiben und die Umsätze anfangen zu steigen, kann die Steuerlast erheblich steigen.

Ist das Unternehmen darauf nicht vorbereitet, kann es in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Letzte Änderung am Mittwoch Februar 23, 2011 03:22:15 von Monitorer
Das Dokument mit dem Titel « Unternehmenssteuern » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

Die kleine Aktiengesellschaft (AG)
Name des Unternehmens - Firma des Kaufmanns