Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen ist der Gewinn des Unternehmens.
Die anfallenden Steuern hängen von der gewählten Rechtsform ab.
Das
Einzelunternehmen wird anders besteuert als die
GmbH.
Im Folgenden werden die wichtigsten Steuern vorgestellt.
Einkommensteuer
Die Einkommenssteuer fällt für alle natürlichen Personen an, die in Deutschland ein
Einkommen erzielen oder in Deutschland wohnen und im Ausland ein
Einkommen erzielen.
Dazu gehören Einzelunternehmer und Gesellschafter einer
Personengesellschaft (Gesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht, zum Beispiel
GbR,
OHG, KG,
freie Berufe).
Die
Einkommensteuer ist abhängig vom
Gewinn der Gesellschaft, der übrigen Einkommen des
Unternehmers und seiner persönlichen Situation (Ist er verheiratet? Hat er Kinder?).
Bei den genannten Gesellschaften (
GbR,
OHG, KG,
freie Berufe) unterliegen die Gesellschafter mit dem auf sie entfallenden Anteil des Unternehmensgewinns der
Einkommensteuer.
Wenn Verluste erwirtschaftet werden, ist der
Unternehmer von der Einkommensteuer befreit.
Außerdem bleibt immer ein
Grundfreibetrag steuerfrei (8.004 Euro ab 2010).
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftssteuer unterliegen ausschließlich Kapitalgesellschaften (insbesondere
AG,
GmbH). Sie beträgt bei allen Kapitalgesellschaften unabhängig von deren Standort 25 %.
Gewerbesteuer
Die
Gewerbesteuer fällt für alle im Inland betriebenen Gewerbe an (Industrie, Handel, Handwerk).
Freie Berufe und
Landwirtschaft unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Die Steuer wird von der Gemeinde erhoben.
Dabei wird die Höhe des Gewinns des Gewerbes mit einem Prozentsatz (=
Hebesatz) multipliziert.
Dieser Prozentsatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Vor der Wahl des Standortes kann es daher nicht schaden, sich über die Höhe des Hebesatzes zu informieren.
Unter 24.500 Euro Jahresumsatz wird keine Gewerbesteuer erhoben.
Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
Pflicht zur Fakturierung von Mehrwertsteuer
Am einfachsten lässt sich die
Umsatzsteuer (auch
Mehrwertsteuer genannt) anhand eines Beispiels erklären.
Nehmen wir an, ein Unternehmen kauft Waren, um sie später an Kunden zu verkaufen. Das Unternehmen kauft die Waren im Wert von
1.000 Euro netto zuzüglich 19 %
Mehrwertsteuer.
Insgesamt zahlt das Unternehmen also
1.190 Euro, davon 190 Euro MwSt.
Das Unternehmen verkauft diese Waren an Kunden für
2.000 Euro netto zuzüglich 19 % MwSt.
Die Kunden zahlen an das Unternehmen also
2.380 Euro, davon 380 Euro MwSt.
Die
Umsatzsteuer berechnet sich aus der Differenz aus der erhaltenen Mehrwertsteuer minus der gezahlten Mehrwertsteuer:
380 Euro - 190 Euro = 190 Euro.
Diese 190 Euro muss das Unternehmen dem Finanzamt überweisen.
Die Mehrwersteuer ist also für das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ein neutraler Posten.
Befreiung von der Pflicht zur Fakturierung von Mehrwertsteuer
Ein
Kleinunternehmer mit weniger als 50.000 Euro Jahresumsatz im laufenden Jahr und weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz im vorigen Jahr kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Von der Umsatzsteuer ausgenommen sind ferner automatisch bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Physiotherapeuten, Versicherungsmakler.
ACHTUNG: STEUERSPRUNG
Existenzgründer sollten sich nach 3 bis 4 Jahren nach der
Unternehmensgründung auf einen Steuersprung einstellen.
In der Anfangsphase, wenn die Gewinne noch niedrig sind und gegebenenfalls durch Investitionen Verluste gemacht werden, sind die Steuerbeträge relativ gering.
Sobald die Investitionen ausbleiben und die Umsätze anfangen zu steigen, kann die Steuerlast erheblich steigen.
Ist das Unternehmen darauf nicht vorbereitet, kann es in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Letzte Änderung am Mittwoch Februar 23, 2011 03:22:15 von Monitorer