Wie werden Unternehmenssteuern abgerechnet?

Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen sind der Gewinn und die gewählte Rechtsform. Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Unternehmenssteuern in Deutschland.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer fällt für alle im Inland betriebenen Gewerbe an (Industrie, Handel, Handwerk). Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Diese Steuer wird von der Gemeinde erhoben. Dabei wird die Höhe des Gewinns des Unternehmens mit einem sogenannten Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist als Prozent zu verstehen. Beträgt ein Hebesatz zum Beispiel 250 Prozent, so wird der Steuermessbetrag mit 2,5 multipliziert. Der Hebesatz ist je nach Standort unterschiedlich.

Für die Gewerbesteuer gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro, unter dem keine Gewerbesteuer erhoben wird. Für sonstige juristische Personen des privaten Rechts (zum Beispiel Vereine) gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.

Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer fällt für alle natürlichen Personen an, die in Deutschland ein Einkommen erzielen oder in Deutschland wohnen und im Ausland ein Einkommen erzielen.

Dazu gehören Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft (Gesellschaft, die aus mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen besteht, zum Beispiel GbR, OHG, KG, freie Berufe).

Die Einkommensteuer ist abhängig vom Gewinn der Gesellschaft, der übrigen Einkommen des Unternehmers und seiner persönlichen Situation. Bei den bereits genannten Gesellschaften müssen die Gesellschafter Einkommensteuer auf ihren Anteil des Unternehmensgewinns bezahlen.

Wenn Verluste erwirtschaftet werden, ist der Unternehmer von der Einkommensteuer befreit. Außerdem bleibt immer ein Grundfreibetrag steuerfrei (8.652 Euro im Jahr 2016, 8.820 Euro im Jahr 2017).

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen ausschließlich inländische juristische Personen, wie Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Aktiengesellschaften und GmbH). Sie beträgt für alle juristischen Personen 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Pflicht zum Abführen von Mehrwertsteuer

Die Mehrwehrsteuer ist für das steuerpflichtige Unternehmen ein neutraler Posten. Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer wird entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf den Mehrwert eines Produkts oder einer Dienstleistung erhoben. Beim Verkauf eines Produkts wird diese Mehrwertsteuer vom Käufer an das Unternehmen bezahlt. Dieser Betrag wird mit dem Betrag verrechnet, den das Unternehmen für Vorprodukte (zum Beispiel Rohstoffe) bereits bezahlt hat.

In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer aktuell 19 Prozent für alle Produkte und Dienstleistungen. Einige Außnahmen mit einer Mehrwertsteuer von 7 Prozent sind zum Beispiel Nahrungsmittel, Bücher, Übernachtungen in Hotels oder der Eintritt ins Schwimmbad.

Befreiung von der Pflicht des Abführens der Mehrwertsteuer

Ein Kleinunternehmer mit weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen (Kleinunternehmerregelung).

Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Physiotherapeuten oder Versicherungsmakler sind ebenfalls von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

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