Im Rahmen einer Scheidung stellt sich auch die Frage, welchen Familiennamen die Ehegatten nach der Scheidung weiter tragen möchten. Mit dieser Frage sollte man sich so früh wie möglich beschäftigen, denn die sehr persönliche Frage nach dem Namen ist meist eine solche, über die man ein paar mal schlafen muß, ehe man sich entscheiden kann.
Grundsatz: Der Ehename wird als Nachname beibehalten
Grundsätzlich kann man nach einer Scheidung den Ehenamen, das heißt den Familiennamen, den man während der Ehe trug, auch als Geschiedener beibehalten (§ 1355 Absatz 5 Satz 1 BGB).
Hieraus können mitunter auch kuriose Situationen entstehen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:
Manfred und Claudia Bix, geborene Müller, sind verheiratet. Im Urlaub lernt Claudia Bix den Geschäftsmann Eduardo Sanchez kennen. Claudia läßt sich darauf von Manfred scheiden und entscheidet sich dafür, den Ehenamen Bix, also den ursprünglichen Familiennamen Manfreds, auch nach der Scheidung zu behalten. Später heiratet Claudia Bix ihre Urlaubsbekanntschaft Eduardo Sanchez. Beide entscheiden sich dafür, als gemeinsamen Ehenamen den Namen Bix zu führen. Nunmehr heißen beide Bix: Claudia Bix und Eduardo Bix.
In diesem Beispiel nimmt also der Mann (Eduardo), der dem anderen Mann (Manfred) die Ehefrau "ausgespannt" hat, den Familiennamen des "Opfers" (Manfred) an.
Änderung des Familiennamen nach der Scheidung
Man kann aber nach einer Scheidung auch eine Veränderung des Familiennamen (Ehenamen) durchführen durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten.
Folgende Möglichkeiten sind für jeden Ehegatten gegeben, den künftigen Familiennamen für die Zeit nach der rechtskräftigen Scheidung zu gestalten:
- Wiederannahme des Geburtsnamen,
- Wiederannahme des Familiennamen, der vor der Eheschließung als Familienname geführt wurde,
- Man stellt den Geburtsnamen oder den Familiennamen, den man vor der Eheschließung als Familienname geführt hatte, vor oder hinter den geführten Ehenamen - hieraus ergibt sich dann ein Doppelname.
Der Doppelname als Familienname
Beispiel
Sabine Müller, geb. Schneider ist mit Rolf Müller verheiratet. Der gemeinsame Ehename ist Müller. Nach der Scheidung möchte Sabine den Ehenamen (= Müller) ihrem vor der Eheschließung geführten Namen anhängen.
Sabine hat dazu zwei Möglichkeiten:
Sabine Müller-Schneider oder Sabine Schneider-Müller.
Die Entscheidung, wie der Nachname nach der Scheidung gestaltet werden soll, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Falls eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten nicht erfolgt, wird einfach der Ehename beibehalten.
Kinder behalten in aller Regel den Ehenamen der geschiedenen Ehegatten bei. Nur bei ganz besonderen Gründen, die das Kindeswohl betreffen, kann der Nachname der Kinder, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung, geändert werden.
Letzte Änderung am Samstag Januar 14, 2012 12:58:23 von Monitorer