Wann steht mir die Wohnungsbauprämie zu?
Bausparverträge werden durch den Staat durch die Wohnungsbauprämie gefördert.
Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist von der Höhe des Jahreseinkommens des Bausparers abhängig.
Ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie ergibt sich derzeit für einen Bausparer dann, wenn
- das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden 25.600 € nicht übersteigt ODER
- bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 51.200 € nicht übersteigt.
Höhe der Wohnungsbauprämie
Hieraus ergibt sich eine maximale jährliche Wohnungsbauprämie für einen Alleinstehenden in Höhe von 45,06 € und für Verheiratete in Höhe von 90,11 €.
Bausparbeträge steuerlich absetzen
Die steuerliche Absetzbarkeit von Bausparbeträgen (= Beträge, die der Bausparer während der Laufzeit seines
Bausparvertrages bei der
Bausparkasse durch seine Zahlungen anspart) als
Vorsorgeaufwendungen ist nicht mehr möglich.
Letzte Änderung am Montag Januar 30, 2012 11:11:40 von Monitorer6