Bausparen/ Bausparvertrag - Wohnungsbauprämie




Wann steht mir die Wohnungsbauprämie zu?


Bausparverträge werden durch den Staat durch die Wohnungsbauprämie gefördert.

Die Gewährung der Wohnungsbauprämie ist von der Höhe des Jahreseinkommens des Bausparers abhängig.

Ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie ergibt sich derzeit für einen Bausparer dann, wenn


  • das zu versteuernde Einkommen eines Alleinstehenden 25.600 € nicht übersteigt ODER
  • bei gemeinsam veranlagten Verheirateten 51.200 € nicht übersteigt.

Höhe der Wohnungsbauprämie


Hieraus ergibt sich eine maximale jährliche Wohnungsbauprämie für einen Alleinstehenden in Höhe von 45,06 € und für Verheiratete in Höhe von 90,11 €.

Bausparbeträge steuerlich absetzen


Die steuerliche Absetzbarkeit von Bausparbeträgen (= Beträge, die der Bausparer während der Laufzeit seines Bausparvertrages bei der Bausparkasse durch seine Zahlungen anspart) als Vorsorgeaufwendungen ist nicht mehr möglich.
Letzte Änderung am Montag Januar 30, 2012 11:11:40 von Monitorer6
Das Dokument mit dem Titel « Bausparen/ Bausparvertrag - Wohnungsbauprämie » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

Bausparen/ Bausparvertrag - Grundlagen
Investmentfonds/ Fonds - Grundlagen