Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BUZ oder BUV genannt, sichert die versicherte Person gegen das Risiko ab, durch Krankheit oder Unfall nicht mehr seiner regulären Berufstätigkeit nachgehen zu können.
Staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Berufstätige sollte nämlich in diesem Fall nicht allein auf eine staatliche Unterstützung vertrauen müssen.
Bevor es nämlich zur Zahlung einer staatlichen Berufsunfähigkeitsrente kommt, muss der Berufstätige andere Beschäftigungsangebote, die sich
auch außerhalb seines erlernten Berufs befinden können, annehmen.
Kommt es beispielsweise bei einer Friseuse im Laufe ihres Arbeitslebens zu einer allergischen Reaktion gegen Haare und kann diese demzufolge ihre Berufstätigkeit nicht mehr ausüben, könnte ihr staatlicherseits auferlegt werden, beispielsweise am Empfang eines Unternehmens oder einer Behörde zu arbeiten. Lehnt sie derartige Arbeitsangebote ab, wird in der Regel die Zahlung einer (staatlichen) Rente verweigert.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Gegen dieses erhebliche Risiko kann sich ein Berufstätiger über die BUZ (BUV) absichern. Durch diese Versicherung könnte nämlich durch entsprechende Ausgestaltung des Versicherungstarifs vereinbart werden, dass für den Fall, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente an ihn gezahlt wird.
Die Vereinbarung über die gewünschte Höhe dieser Rente hängt natürlich vom persönlichen Lebensstandard des Versicherungsnehmers ab. Er muss allerdings beachten, dass sich die Absicherung eines hohen Lebensstandards durch eine entsprechend angemessene Berufsunfähigkeitsrente in der monatlichen (entsprechend höheren) Versicherungsprämie widerspiegelt. Diese ist nämlich nicht ganz günstig.
Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, umso günstiger wird die entsprechende Versicherungspolice.
Die Gestaltung der Versicherungsprämie ist zudem vom ausgeübten Beruf abhängig. Körperlich anstrengende Berufstätigkeiten (zum Beispiel: Maurer) führen zu erheblichen Zuschlägen bei der Versicherungsprämie.
Zudem erfragt der Versicherer in der Regel vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand der versicherten Person. Gibt es Vorerkrankungen, kann der Vertragsabschluss verweigert werden oder die Versicherungsgesellschaft schließt bestimmte Risiken aus.
Achten sollten Sie unbedingt auf die Laufzeit der Versicherung, also den Fälligkeitszeitpunkt, und dies jetzt umsomehr als dass die "Rente mit 67" eingeführt wird. Demnach sollte die Versicherung für die Jahrgänge 1964 und jünger eine Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr haben. Endet sie früher, hat der Versicherte bis zum Eintritt des Rentenalters in der Regel keinen Schutz, denn eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel nur so lange gezahlt wie auch der Vertrag läuft.
Es gibt allerdings auch Tairife, die zwar einen Versicherungsschutz bis zu einem Endalter von beispielsweise 60 Jahren anbieten, aber im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit bis zu diesem Alter eine Rentenzahlung bis zum Erreichen des regulären gesetzlichen Renteneintrittsalters vornehmen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch Gegenstand von Gruppenversicherungsverträgen, die der Arbeitgeber zu Gunsten seiner Belegschaft abschließt. In diesen Fällen werden seitens der Versicherer bei der Gesundheitsprüfung der Arbeitnehmer in der Regel weniger strenge Maßstäbe angelegt.
TIPP:
Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf die in den Versicherungsbedingungen festgehaltenen
Versicherungsleistungen.
Wichtig ist hier insbesondere, dass der Versicherer bei der Definition, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt, nicht ähnlich strenge Maßstäbe anlegt wie der Staat. Wird nämlich die Bedingung des Vorliegens einer Berufsunfähigkeit für den Fall ausgeschlossen, dass die versicherte Person noch sonstigen beruflichen Tätigkeiten nachgehen kann (= abstrakte Verweisung), dürfte das Risiko der Berufsunfähigkeit nur schwer eintreten, denn in diesem Fall müsste die versicherte Person belegen, dass sie überhaupt keine berufliche Aktivität mehr ausüben kann. Ein derartiger Fall ist relativ selten, so dass im Ergebnis die vom Berufstätigen abgeschlossene BUZ (BUV) zu teuer wäre.
Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß in den Versicherungsbedingungen auf die abstrakte Verweisung seitens der Versicherungsgesellschaft verzichtet wird!
Auf die konkrete Verweisung hingegen verzichten die Versicherer in der Regel nicht. Konkrete Verweisung bedeutet: Wenn der Berufsunfähige trotz seiner Berufsunfähigkeit aktuell eine andere Tätigkeit als die, die er gewöhnlich ausübte, ausübt, und diese aktuelle Tätigkeit seinen Kenntnissen, Fähigkeiten und seinem sozialen Status entspricht, dann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall nicht.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:26:53 von Monitorer6