Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge profitieren von einer doppelt vorteilhaften steuerlichen Behandlung.
Zum einen sind die Beiträge zur
Lebensversicherung als
Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Zum anderen wird die
Versicherungsleistung steuerbefreit ausbezahlt.
Für diese begünstigte steuerliche Behandlung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Kapitallebensversicherungen
Bei
Kapitallebensversicherungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- wiederkehrende Prämienzahlungen während mindestens fünf Jahren,
- Vertragsdauer mindestens 12 Jahre,
- Todesfallschutz: mindestens 60% der geleisteten Prämien,
- Die Rechte aus dem Vertrag dürfen nicht der Sicherung von Finanzierungen dienen.
Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht
Bei
Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- wiederkehrende Prämienzahlungen während mindestens fünf Jahren,
- das Kapitalwahlrecht kann nicht vor 12 Jahren seit Vertragsabschluss erhoben werden,
- die Rechte aus dem Vertrag dürfen nicht der Sicherung von Finanzierungen dienen.
Leibrentenversicherungen
Bei Leibrentenversicherungen sind keine besonderen Voraussetzungen an die Prämienzahlung und die Dauer des Vertrags erforderlich. Der
Ertragsanteil aus der
Rentenzahlung unterliegt der Einkommensbesteuerung.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:57:33 von Monitorer6