Besteuerung der vor dem 1.1.2005 geschlossenen Versicherungen




Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge profitieren von einer doppelt vorteilhaften steuerlichen Behandlung.



Zum einen sind die Beiträge zur Lebensversicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Zum anderen wird die Versicherungsleistung steuerbefreit ausbezahlt.

Für diese begünstigte steuerliche Behandlung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Kapitallebensversicherungen


Bei Kapitallebensversicherungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • wiederkehrende Prämienzahlungen während mindestens fünf Jahren,
  • Vertragsdauer mindestens 12 Jahre,
  • Todesfallschutz: mindestens 60% der geleisteten Prämien,
  • Die Rechte aus dem Vertrag dürfen nicht der Sicherung von Finanzierungen dienen.

Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht


Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


  • wiederkehrende Prämienzahlungen während mindestens fünf Jahren,
  • das Kapitalwahlrecht kann nicht vor 12 Jahren seit Vertragsabschluss erhoben werden,
  • die Rechte aus dem Vertrag dürfen nicht der Sicherung von Finanzierungen dienen.

Leibrentenversicherungen


Bei Leibrentenversicherungen sind keine besonderen Voraussetzungen an die Prämienzahlung und die Dauer des Vertrags erforderlich. Der Ertragsanteil aus der Rentenzahlung unterliegt der Einkommensbesteuerung.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:57:33 von Monitorer6
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Besteuerung von Lebensversicherungen (Überblick)
Besteuerung von Lebensversicherungen - Nach dem 1.1.2005 geschlossene Lebensversicherungsverträge