Die Rürup-Rente




Die privat betriebene eigenständige Altersvorsorge ist zu einer wichtigen ergänzenden Säule der Altersversorgung geworden. Der Staat fördert diese Vorsorge mit verschiedenen Anreizen. Die Förderung ist von der Art der gewählten Vorsorgeplanung abhängig.

Was ist die Rürup-Rente?


Die Rürup-Rente, die nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup benannt ist und auch Basisrente genannt wird, ist ein entsprechendes Kapitalanlagevorsorgeprodukt.

Die in eine Basisrente gezahlten Beiträge sind wie die Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder den berufsständischen Versorgungswerken steuerlich absetzbar.

Die Voraussetzungen an einen entsprechenden Basisrentenvertrag sind die folgenden:


  • Die Leistung besteht in einer lebenslangen Rente zu Gunsten des Steuerpflichtigen,
  • Die Leistungen aus dem Vertrag erfolgen frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres. Für die ab dem 01.01.2012 abgeschlossenen Verträge gilt der früheste Beginn der Zahlung der Leistung mit der Vollendung des 62. Lebensjahrs.
  • Die aus dem Vertrag herrührenden Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar,
  • Als Hinterbliebene können nur der Ehegatte und die kindergeldberechtigten Kinder ausgewählt werden,
  • Eine Todesfallleistung muss an die Hinterbliebenen als Rente gezahlt werden,
  • Der Vertrag kann eine Zusatzabsicherung gegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit vorsehen, sofern die anteilige Prämie für diese Zusatzabsicherung weniger als die Hälfte der Gesamtprämie ausmacht,
  • Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann der Basisrenten-Vertrag in einer klassischen, einer fondsgebundenen oder einer ausländischen Versicherung bestehen.


Förderungsfähig sind nicht nur Lebensversicherungsverträge, sondern auch andere Anlageprodukte, wie beispielsweise Banksparprodukte oder Fondssparpläne, sofern sie die im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) genannten, oben aufgezählten Voraussetzungen erfüllen.

Wie sind die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente?


Die eingezahlten Beiträge können jährlich bis maximal 20.000 €, bei gemeinsamer Veranlagung bis 40.000 € steuerlich abgesetzt werden.

In dieser Höchstgrenze sind allerdings alle Beiträge, also zum Beispiel auch Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung inklusive Arbeitgeberbeiträge sowie Versorgungswerksbeiträge, zusammengenommen. Im Jahr 2012 beträgt der absetzbare Anteil 74% der eingezahlten Beiträge. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Anteil jährlich um jeweils 2%-Punkte.

Die aus diesen Verträgen gezahlten Rentenleistungen unterliegen der Besteuerung. Der zu versteuernde Anteil der Rentenzahlung beträgt im Jahr 2012 64%. Dieser Anteil steigt bis zum Jahr 2020 um jährlich 2%-Punkte, danach um jährlich 1%-Punkt. Ab dem Jahr 2040 ist der volle Rentenbetrag zu versteuern.

Wer ist förderungsberechtigt?


Förderungsberechtigt sind neben den Arbeitnehmern und Beamten die Selbstständigen.

Hier ist insbesondere für Selbstständige interessant, dass auch Einmalbeiträge in einen Basisrentenvertrag eingezahlt werden können, die dann zum Anspruch auf eine Sofortrente führen. Hierdurch kann versucht werden, eventuell bestehende Versorgungslücken zu schließen.

Beispiel

Ein Selbstständiger hat keinen gesetzlichen Rentenanspruch erworben. In der Aufbauphase seines Unternehmens fehlten die liquiden Mittel, um regelmäßig in die private Altersvorsorge einzuzahlen. Einer berufsständischen Versicherung hat er sich nicht angeschlossen und bisher kaum für die eigene Altersversorgung Vorsorge getroffen. Sein Unternehmen erwirtschaftet nunmehr allerdings ausreichend Mittel, um ihm die Möglichkeit zu geben, in einen Rentenvertrag einzuzahlen.


In diesem Beispiel könnte der Selbständige nunmehr einen Einmalbeitrag in eine Sofortrente einzahlen. Mit dem Beitrag würde der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf sofortige Zahlung einer Rentenleistung erwerben. Dies hätte steuerlich den Vorteil, dass im Jahr 2012 74% des Einmalbeitrags steuerlich absetzbar sind. Die sofort beginnende Rentenzahlung wäre mit 64% zu versteuern.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:55:01 von Monitorer6
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