Will jemand sein Vermögen bestimmten Zwecken zur Verfügung stellen und sichergehen, dass sein Vermögen nicht anderweitig verwendet wird, bietet sich die Gründung einer Stiftung an.
Eine Stiftung entsteht durch das sogenannte Stiftungsgeschäft, das heißt der Gründer der Stiftung gibt seine Willenserklärung ab, eine Stiftung errichten zu wollen.
Er bestimmt in dieser Willenserklärung auch
- den Zweck der Stiftung,
- die zur Verfügung zu stellenden Mittel und
- die Organisation der Stiftung. Die Organisation in der Stiftung besteht in einer Festlegung ihres Aufbaus, ihrer Geschäftsführung und der Vertretung. Es wird hierzu eine Satzung aufgestellt.
Die Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung durch die Genehmigung der Stiftungsbehörde. Die Stiftung wird, nach ihrer Genehmigung, im Stiftungsregister eingetragen und ihre Gründung wird veröffentlicht.
Das Stiftungsvermögen ist dem zweckwidrigen Zugriff Dritter entzogen.
Es kann nur zu Stiftungszwecken verwendet werden. Erzielte Erträge sind ebenfalls nur für Stiftungszwecke einsetzbar.
Die Stiftungsbehörde kontrolliert die Verwendung des Vermögens im Hinblick auf den Einklang mit dem Stiftungszweck.
Ein Wechsel des Stiftungszwecks bedarf der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde.
Die Stiftung unterliegt den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung.
Stiftungen werden häufig für die Verwendung großer Vermögen einzelner Personen errichtet. In Stiftungen können aber auch Dritte Geldbeträge spenden.
Erfolgen diese Spenden in eine steuerbegünstigte Stiftung, ist ein Gesamtbetrag bis zu eine Million Euro in einem Zehnjahreszeitraum steuerlich abzugsfähig, wenn der Spender einen entsprechenden Antrag stellt und dieser gewährt wird.
Letzte Änderung am Montag Januar 30, 2012 06:25:16 von Monitorer6