Hausratsversicherung




Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch ein Schadensereignis, beispielsweise Diebstahl, Vandalismus oder Brand, am Hausrat entstanden sind. Ihr Abschluss ist insbesondere dann wichtig, wenn sich wertvolle Gegenstände im Hausrat des Versicherungsnehmers befinden.



Zum Hausrat gehören unter anderem Möbel, Haushaltsgeräte, Schmuck, Kleidung, und auch Kunstwerke.

Bei der Hausratsversicherung sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme tatsächlich alle Hausratsgegenstände finanziell abdeckt, insbesondere wenn beispielsweise wertvolle Möbelstücke oder technische Geräte den Hausrat umfassen.

Die Versicherungssumme hat sich an dem Betrag zu orientieren, der für die Neuanschaffung des gesamten Hausrats infolge eines Schadensereignisses notwendig wäre. Daher ist insbesondere im Zusammenhang mit zerstörter Kleidung darauf zu achten, dass die Versicherungssumme nicht zu niedrig bemessen ist.

Eine Unterversicherung würde zulasten des Versicherungsnehmers gehen.

Unterversicherung bedeutet, dass der tatsächliche Wert des Hausrats über dem versicherten Wert liegt. Damit hätte der Versicherungsnehmer eine nicht den tatsächlichen Werten entsprechende Versicherungsprämie gezahlt, also er hätte zu wenig an die Versicherung gezahlt. Die Versicherungsleistung würde dann im Verhältnis zur Unterversicherung reduziert oder beschränkt sich bei einem Totalverlust auf die Höhe der versicherten Summe.

Tipp:

Sie sollten als Versicherungsnehmer regelmäßig die Höhe der Versicherungssumme überprüfen. In der Regel erhöht sich aufgrund von sukzessiven Anschaffungen (Nach-und-nach-Anschaffungen) der Wert des Hausrats ständig. Die Hausratsversicherungsleistung sollte dementsprechend mitwachsen.

Hinweis:

Achten Sie darauf, dass im Rahmen der Hausratsversicherung der Fahrraddiebstahl mitversichert ist. Diese Versicherungsleistung wird in der Regel auch dann gewährt, wenn das Fahrrad außerhalb des Haushalts gestohlen wurde.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Hausratsversicherung in der Regel den Glasbruch am Haus oder der Wohnung nicht mitversichert. Die so genannte Glasversicherung versichert demgegenüber alle Gebäude- und Mobiliarverglasungen, z. B. also auch Glastischplatten.

Tipp:

Da in die Hausratversicherung insbesondere den Schadensfall durch Diebstahl abdeckt, bieten häufig regionale Versicherer günstigere Versicherungstarife als überregionale Versicherer, da die regionalen Versicherer das Diebstahlsrisiko in ihrer Region entsprechend bewerten und im Rahmen der Tarifgestaltung über regionale Versicherungstarife an die Versicherungsnehmer weitergeben.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:15:10 von Monitorer6
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