In der Regel werden die Investmentanteilsscheine durch die Anleger über ein Kreditinstitut oder eine Depotbank gekauft und verkauft.
Der Erwerb oder Verkauf ist aber auch direkt über die
Investmentgesellschaft möglich.
Häufig werden die Investmentanteilsscheine auch zusätzlich zu den vorgenannten Kauf- und Verkaufsarten an der
Börse gehandelt, so dass sie dort während der Börsenzeit durch die Anleger fortlaufend erworben oder verkauft werden können.
Man spricht in diesem Zusammenhang auch von börsengehandelten
Investmentfonds.
Exchange Traded Funds (ETF)
Demgegenüber gibt es die sogenannten ETFs, die Exchange Traded Funds.
Diese
Fonds sind einem Index angeschlossen und werden an speziellen Handelssegmenten an einer oder an mehreren Börsen gehandelt.
Dies bedeutet, dass der Fonds an der entsprechenden Wertpapierbörse einem bestimmten Handelsbereich zugeordnet wird, beispielsweise
- dem Neuen Markt,
- dem Geregelten Markt,
- dem Amtlichen Handel oder
- dem Freiverkehr.
Die Zuordnung erfolgt durch die Investmentgesellschaft, da sich die Handelsbereiche durch unterschiedliche Zulassungsverfahren und Pflichten der
Emittenten und Händler auszeichnen.
Tipp:
Beim Handel von Investmentanteilsscheinen über ein Kreditinstitut oder die Investmentgesellschaft sollten Sie beachten, dass es festgelegte Zeitpunkte für den Annahmeschluss einer Order, also eines Kauf- oder Verkaufsangebots, gibt.
Dieser Zeitpunkt liegt häufig um die Mittagszeit.
Nach dem Orderannahmeschluss wird regelmäßig der Preis ermittelt.
Wird also der Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Investmentanteilsscheinen nicht bis zur Mittagszeit getätigt, wird der Auftrag nicht zum festgestellten Preis dieses Tages durchgeführt, sondern erst zum am folgenden Geschäftstag ermittelten Preis.
Achten Sie daher auf die zum jeweiligen Investmentfonds im aufgelegten Verkaufsprospekt gemachten Angaben, insbesondere zur Preisermittlung.
Beim börsengehandelten Investmentfonds ergibt sich die Preisbildung aus während des Börsenhandels festgestellten Volumen von Angebot und Nachfrage.
Der Preis kann während der gesamten Börsenzeit je nach Angebot und Nachfrage festgestellt werden und daher während des Tages entsprechend schwanken.
Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge fallen beim börslichen Handel mit Investmentfondsanteilen nicht an.
Allerdings sollten Sie beachten, dass auch bei Börsenaufträgen Kosten anfallen, die.sogenannte Transaktionskosten.
Über deren Höhe sollten Sie sich im Vorfeld informieren.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:03:07 von Monitorer6