Rechtsschutzversicherung




Rechtsschutzversicherungen sollen die im Rahmen eines Rechtsstreits entstehenden Kosten für Anwälte und Gerichte abdecken.


Im Bereich der Rechtsschutzversicherungen ist die Leistungspalette von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, so dass sich ein Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften lohnen kann.

Unterschieden wird in der Regel zwischen der
  • Verkehrs-,
  • Privat- und
  • Berufsrechtsschutzversicherung.


Ob sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung rechnet, hängt vom Einzelfall ab.

In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass generell die Rechtsschutzversicherungen Leistungen im Rahmen von Scheidungsverfahren, Erbrechtstreitigkeiten oder Baustreitigkeiten nicht übernehmen. Es sollte zudem zunächst geprüft werden, ob im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen Deckungsschutz im Rechtsschutzbereich erlangt werden kann.

Dies ist beispielsweise im Rahmen des Berufsrechtsschutzes häufig über die Mitgliedschaft in Gewerkschaften gegeben.

Bei Mitgliedschaften in Sportvereinen oder auch bei Mitgliedschaften in Mietervereinen beispielsweise wird ein entsprechender Rechtsschutz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft entstehen, gegeben.

Hinweis:

Die Rechtsschutzversicherung tritt nicht für die Zahlung von Forderungen, zu der der Versicherungsnehmer verurteilt wurde, ein.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:22:12 von Monitorer6
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