Das deutsche
Steuerrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Steuerstundungsmodellen vor.
Dabei werden aufgrund einer modellhaften Gestaltung beispielsweise in der Anfangsphase einer
Investition Verluste mit übrigen Einkünften verrechnet.
So kann es beispielsweise für einen Kapitalanleger steuerrechtlich interessant sein, einen
Renten- oder
Lebensversicherungsvertrag gegen eine fremdfinanzierte Einmalprämie abzuschließen.
Hieraus könnte sich die Situation ergeben, dass der Kapitalanleger mit dem Abschluss des Vertrages die anfallenden Fremdfinanzierungskosten als
Werbungskosten mit positiven Einkünften verrechnen kann.
Zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich zum Zeitpunkt der Ablaufleistung, also der
Rentenzahlung, könnte der Anleger dann von der begünstigten Rentenbesteuerung, die beispielsweise bei Abschluss des entsprechenden Rentenvertrages lediglich auf den
Ertragsanteil erfolgt, profitieren.
Die Anwendbarkeit von derartigen Steuerstundungsmodellen ist generell von der individuellen Situation des Kapitalanlegers abhängig.
Der Kapitalanleger sollte sich diesbezüglich individuell von entsprechenden Fachleuten beraten lassen.
Letzte Änderung am Montag Januar 30, 2012 11:02:59 von Monitorer6