Unfallversicherung



Die private Unfallversicherung ist dadurch geprägt, dass sie der versicherten Person im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden, zum Beispiel durch die eingeschränkte Funktionsfähigkeit oder den Verlust eines Körperteils, Geld auszahlt.

Vorteile der privaten Unfallversicherung


Die Unfallversicherung deckt somit die wirtschaftlichen Folgen, die mit einer dauernden Gesundheitsschädigung verbunden sind. Sie hat den Zweck, den Lebensunterhalt des Versicherungsnehmers für den Fall zu sichern, in dem der Versicherungsnehmer durch einen Unfall vorübergehend oder sogar dauerhaft Einkommenseinbußen erleiden muss.

Die private Unfallversicherung deckt auch Schadensereignisse, die im privaten Bereich des Versicherungsnehmers eingetreten sind. Sie ergänzt damit die gesetzliche (berufsgenossenschaftliche) Unfallversicherung, die den Arbeitnehmer lediglich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schützt.

Maßgebend ist für die Zahlung der Versicherungsleistung an den Versicherten ist das Schadensereignis, dass ein Unfallereignis sein muss. Eine körperliche Einschränkung aufgrund einer Krankheit (ohne Unfall) ist durch die private Unfallversicherung in der Regel nicht versichert.

Leistungen der privaten Unfallversicherung


Zu den Leistungen, die der geschädigte Versicherungsnehmer aus der privaten Unfallversicherung bekommen kann, zählen
  • Invaliditätsleistung: Aufgrund eines Unfallereignisses ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers ganz oder dauerhaft beeinträchtigt; man spricht von Teilinvalidität oder vollständiger Invalidität. Der Invaliditätsgrad ergibt sich aus den allgemeinen zum Zeitpunkt des Unfallereignisses geltenden Unfallbedingungen (AUB)
  • Todesfallleistung: Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Folgen eines Unfalls, wird die versicherte Todesfallleistung gezahlt
  • Tagegeld: Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit ein zu zahlender Tagegeldsatz vereinbart werden. In der Regel wird für den Fall einer lediglich teilweise beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit eine Abstufung dieser Leistung vorgenommen
  • Krankenhaustagegeld: Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann für jeden Tag des durch einen Unfall herbeigeführten stationären Krankenhausaufenthalts ein zu zahlendes Krankenhaustagegeld vereinbart werden. In der Regel wird die Dauer der Zahlung dieses Krankenhaustagegelds vertraglich festgelegt
  • Genesungsgeld: Für die Phase der Entlassung aus dem Krankenhaus kann im Rahmen der privaten Unfallversicherung ein Genesungsgeld vereinbart werden
  • Übergangsleistung: Für den Fall einer schweren Verletzung kann eine Übergangsleistung vereinbart werden, die eine schnelle finanzielle Hilfe, beispielsweise für die Finanzierung von Heilbehandlungen, sein soll. Die Eintrittsvoraussetzungen dieser Leistung sind vertraglich zu definieren


Zu beachten ist, dass die private Unfallversicherung neben die gesetzliche Unfallversicherung treten kann. Die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geleisteten Zahlungen sind auf die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung nicht anzurechnen, das heißt, beide Leistungen können auch nebeneinander gewährt werden.


Tipp:

Für Senioren ist es in der Regel sinnvoller, anstatt der Unfallversicherung eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da diese auch dann leistet, wenn die Pflegebedürftigkeit durch Krankheit und nicht nur durch Unfall eingetreten ist.

Steuerlicher Hinweis:

Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 10:28:19 von Monitorer6
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