Der Rückkaufswert ist dann von Bedeutung, wenn ein Lebensversicherungsvertrag vorzeitig beendet wird.
Eine vorzeitige Beendigung ist denkbar durch eine
Kündigung des Lebensversicherungsvertrages. Folgende zwei Alternativen zur Veränderung des zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgsellschaft bestehenden Lebensversicherungsvertragsverhältnisses sind ebenfalls möglich. Bei diesen zwei Alternativen spielt der Rückkaufswert ebenfalls eine bestimmte Rolle:
Kündigung des Lebensversicherungsvertrages
Bei einer Kündigung des Lebensversicherungsvertrages entsteht zu Gunsten des Versicherungsnehmers der Anspruch auf den Rückkaufswert des Vertrages. Der Rückkaufswert wird nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.
Der Versicherungsnehmer sollte beachten, dass die vorzeitige Vertragsauflösung in der Regel zu finanziellen Verlusten führt.
Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer häufig nicht die Beträge von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt bekommt, die er während der bereits bestehenden Vertragslaufzeit an Versicherungsbeiträgen geleistet hat.
Dies hängt damit zusammen, dass auch bei Lebensversicherungsverträgen von der Versicherungsgesellschaft Kosten erhoben werden, die aus den Versicherungsprämien des Versicherungsnehmers gedeckt werden müssen.
Da insbesondere bei Vertragsbeginn ein Großteil der anfallenden Kosten von der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht wird, ist gerade zu Beginn des Versicherungsvertrages der Rückkaufswert relativ gering.
Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages können vielfältig sein.
Häufig ist der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage, die regelmäßigen Versicherungsprämien zu erbringen. In diesen Fällen sollte der Versicherungsnehmer erwägen, ob er anstelle der Beendigung des Lebensversicherungsvertrages und der Auszahlung des Rückkaufswertes nicht eher die so genannte Beitragsfreistellung wählt.
Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung
Beitragsfreistellung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Prämienzahlungen einstellt, das Versicherungsvertragsverhältnis allerdings beibehalten bleibt und somit weiterläuft. Die Versicherungsgesellschaft passt in diesem Fall auf der Grundlage der bereits eingezahlten
Prämien die
Versicherungsleistung, die von ihr im Versicherungsfall erbracht werden muss, an.
Verkauf der Lebensversicherung als Alternative zur Kündigung
Benötigt der Versicherungsnehmer hingegen Geld und möchte sich an dem Wert seines Lebensversicherungsvertrages bedienen, bietet sich anstatt der Kündigung des Lebensversicherungsvertrages dessen Verkauf an.
Es gibt Gesellschaften, die so genannte gebrauchte
Lebensversicherungen kaufen, die Versicherungsprämien weiterzahlen und im Versicherungsfall oder bei Fälligkeit des Vertrages die Versicherungsleistung einkassieren.
Verkauft der Versicherungsnehmer einer dieser Gesellschaften seinen Vertrag, erhält er einen Kaufpreis, der in der Regel über dem Rückkaufswert liegt.