Was sind vermögenswirksame Leistungen?




Vermögenswirksame Leistungen sind Leistungen, die ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer in Form einer Kapitalanlage erbringt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Vermögensbildungsgesetz. Vermögenswirksame Leistungen werden vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert.


Es gibt verschiedene Formen der vermögensbildenden Leistungen. Der Arbeitnehmer kann die Art der vermögenswirksamen Anlage sowie das Institut, bei dem das Geld angelegt werden soll, frei wählen. Ein eventuell bestehender Tarifvertrag kann die Anlageform allerdings beschränken.

Die Arten der vermögenswirksamen Anlagen sind vielfältig.

Ebenso unterschiedlich sind die an die einzelne Anlageform geknüpften Voraussetzungen, um unter die vermögenswirksamen Leistungen fallen zu können.

So gibt es beispielsweise


  • die klassische Sparform auf Sparkonten,
  • Anlage in festverzinsliche Schuldverschreibungen,
  • Anlage in Aktien,
  • Anlage in Investmentfonds,
  • Anlage in Genussscheine und -rechte,
  • Anlage in Schuldverschreibungen,
  • Anlage der Beiträge in Bausparverträge,
  • Anlage über Arbeitnehmerdarlehen usw.



Eine besondere Form ist die vermögensbildende Lebensversicherung, bei der die Leistungen des Arbeitgebers in einen Kapitalversicherungsvertrag auf den Erlebens- und den Todesfall eingezahlt werden.

Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Jahre.

Die Einzahlungen können durch Leistungen des Arbeitnehmers ergänzt werden, wobei die monatliche Einzahlung auf 40 € beschränkt ist.

Die Prämienzahlungen sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Eine Förderung dieser Verträge durch eine Arbeitnehmersparzulage erfolgt allerdings nicht.

Die Gewährung und die Höhe der Arbeitnehmersparzulage sind wiederum abhängig von der gewählten Anlageform.
Letzte Änderung am Montag Januar 30, 2012 06:09:36 von Monitorer6
Das Dokument mit dem Titel « Was sind vermögenswirksame Leistungen? » aus Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) wird zur Verfügung gestellt unter den Bedingungen der Creative Commons Lizenz. Sie dürfen das Dokument verwenden, verändern sowie Vervielfältigungen dieser Seite erstellen, unter den Bedingungen, die in der vorgenannten Lizenz erwähnt sind und unter der gleichzeitigen Bedingung, dass Sie im Rahmen Ihrer Verwendung, Veränderung oder Vervielfältigung nach außen hin klar und deutlich auf den Urheber (= www.recht-finanzen.de) des Dokuments hinweisen.

Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto, Girokonto und Kontokorrentkonto
Börsengeschäfte - Grundregeln und Tipps