In Deutschland werden
Investmentfonds sowohl von inländischen als auch von ausländischen Investmentgesellschaften angeboten.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich insbesondere im Investmentgesetz (InvG).
Die deutschen Investmentgesellschaften, auch Kapitalanlagegesellschaften genannt, werden in der Regel in der
Rechtsform einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (
GmbH) betrieben.
Auch die
Aktiengesellschaft (
AG) kommt als Rechtsform für eine Investmentgesellschaft in Betracht.
Die ausländischen Investmentgesellschaften, die in Deutschland ihre Investmentprodukte vertreiben dürfen, können unterschiedliche Rechtsformen haben.
Maßgebend ist hierbei das geltende Recht des Herkunftslandes der Investmentgesellschaft.
Als Anleger sollten Sie beachten, dass Sie durch den Kauf von
Investmentanteilsscheinen einer Investmentgesellschaft Berechtigter des Sonderfondsvermögens, also des Vermögens am Investmentfonds, werden.
Sie werden hingegen nicht Mitgesellschafter der Investmentgesellschaft.
Die Investmentgesellschaft verwaltet vielmehr das Sondervermögen.
Da Ihre
Geldanlage als Sondervermögen geführt werden muss, ist es vom Vermögen der Investmentgesellschaft zu trennen.
Es haftet daher nicht für eventuelle Schulden der Gesellschaft. Als Geldanleger kommen Sie daher in den Schutz vor eventuellen Gläubigern der Investmentgesellschaft.
Letzte Änderung am Dienstag Januar 31, 2012 08:57:47 von Monitorer6