Der Erwerb neu errichteten Wohneigentums erfolgt in der Regel über einen gewerblichen
Bauträger.
Es gibt 2 unterschiedliche Vertragsformen, über die man eine Immobilie vom Bauträger erwerben kann:
- der auf die Herstellung eines neuen Werks gerichtete Werkvertrag und
- der auf den Erwerb einer Immobilie gerichtete Kaufvertrag.
Letzte Änderung am Montag Februar 13, 2012 06:47:44 von Monitorer