Was ist zu beachten, wenn man selber eine Immobilie baut?




Sie haben sich dazu entschlossen, eine neue Immobilie unter eigener Regie zu bauen.


Eine neue Immobilie bauen zu lassen ermöglicht es, den Bauplatz selbst auszuwählen und die Immobilie entsprechend den individuellen Wünschen gestalten zu lassen.

Weiterhin ermöglicht das Bauen der Immobilie in Eigenregie eine bessere Kontrolle des Bauvorhabens, sowie die Senkung der Baukosten durch die Erbringung von Eigenleistungen.

Die Kehrseite der Individualität des eigenen Bauvorhabens besteht darin, dass jede individuelle Bauplanung weitaus höhere Kosten verursacht, als dies bei einem einfach gestalteten Bauvorhaben der Fall ist.

Weiterhin beansprucht die individuelle Planung einer Immobilie einen erheblichen zeitlichen und persönlichen Einsatz des Bauherrn, da unzählige Entscheidungen von der Gestaltung der Planung bis hin zur Ausstattung und Auswahl der verschiedenen Anbieter selbst zu treffen sind.

Neben dem höheren Zeitaufwand für die Koordinierung trägt der Bauherr im Gegensatz zu einem Erwerb vom Bauträger die finanziellen und planerischen Risiken des Bauvorhabens selbst.

Das individuelle Bauvorhaben ist daher in Bezug auf die Gesamtkosten sowie hinsichtlich des Zeitrahmens der Fertigstellung mit höheren Risiken verbunden. Diese Risiken erschweren eine feste Budgetplanung des individuellen Bauvorhabens oft.

Überwiegt die Lust an der individuellen Gestaltung das Bedürfnis nach Planungssicherheit, kann die Umsetzung des individuellen Bauvorhabens angegangen werden.


Erwerb des Baugrundstücks


Der Erwerb eines Baugrundstücks setzt rechtlich folgende Etappen voraus:


  • Abschluss des notariellen Kaufvertrags,
  • Erklärung der Auflassung,
  • Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch.


Vor dem Erwerb des Baugrundstücks sollte jedoch eine sorgsame Auswahl des Standortes und die Sicherung der Bauplanung erfolgen, so dass die neue Immobilie Ihren persönlichen Bedürfnissen auch entspricht.

Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens klären


Ist die Frage des Standortes geklärt, sollte in einem zweiten Schritt der Rahmen für die Errichtung einer Immobilie auf dem betreffenden Grundstück geklärt werden, da die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Neubaus entscheidend für das weitere Vorgehen ist.

Grundstück liegt im Bereich eines Bebauungsplanes der Gemeinde


Liegt das Grundstück in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Gemeinde, so sind die darin getroffenen Festsetzungen für die Möglichkeiten der Bebauung maßgeblich.

So können sich bereits aus dem Bebauungsplan Vorgaben über die äußere Gestaltung, die Höhe der zulässigen Bebauung, die Abstandsflächen und die Bautiefe ergeben. Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind in der Regel zwingend einzuhalten und wirken sich daher wesentlich auf die individuelle Planung aus.

Aus diesem Grund sollte zu Beginn der Planung bei der Gemeinde geprüft werden, ob überhaupt ein Bebauungsplan für das betroffene Gebiet existiert. Falls ja, sollte eine Einsichtnahme in den gemeindlichen Bebauungsplan, sowie ein erstes Gespräch mit der örtlichen Baubehörde über die genehmigungsfähigen Bauprojekte erfolgen.

Die Abschrift des geltenden Bebauungsplans ermöglicht es Ihnen hiernach, mit den Fachleuten der Planung (Architekt, Bauträger oder Fertighausbauer) die genehmigungsfähigen Bauvarianten abzustecken.

Grundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplanes der Gemeinde


Jedoch ist der Kreativität auch dann nicht freier Lauf gelassen, wenn das betreffende Grundstück nicht in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans fällt. Denn in diesem Fall muss sich die Bebauung im Hinblick auf


  • die Nutzung,
  • die äußere Gestaltung und
  • die Überbauung der Grundstücksfläche


in die bestehende Bebauung im Umfeld einfügen (§ 34 Baugesetzbuch, BauGB).
Letzte Änderung am Donnerstag November 18, 2010 11:00:15 von eepp
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