Betriebsvermögensvergleich beim Gewerbebetrieb




Der Betriebsvermögensvergleich ist gesetzlich folgendermaßen definiert:

"Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

Entnahmen sind alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat.

(...)

Einlagen sind alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat; (...)

Bei der Ermittlung des Gewinns sind die Vorschriften über die Betriebsausgaben, über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung zu befolgen."



Beispiel für Entnahmen

Alle Dividendenausschüttungen, egal, ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgt sind.

Als Entnahme sind auch Entnahmen von Leistungen möglich.


Zum Beispiel läßt sich der Geschäftsführer einer Baufirma von seinen Angestellten sein Privathaus renovieren.


Beispiel für Einlagen


Ein Forderungsverzicht gegenüber dem Betrieb für den Teil, die dem Teilwert (Realwert) entspricht.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:17:51 von eepp
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