Der Mitunternehmer im Gewerbebetrieb




Der Begriff "Mitunternehmer" ist ein steuerrechtlicher Begriff, der nur für die Ermittlung der Einkünfte der sogenannten Mitunternehmer gebraucht wird.


Mitunternehmer ist die Person, die:


  • Mitunternehmerinitiative hat UND
  • Mitunternehmerrisiko trägt.


Unter Mitunternehmerinitiative ist zu verstehen die Befugnis, Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen.

Unter Mitunternehmerrisiko ist zu verstehen, daß die Verluste von dem jeweiligen Mitunternehmer getragen werden.


Beispiel

Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft ist Mitunternehmer, der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft ist auch Mitunternehmer.


Die Mitunternehmer erzielen Gewinne aus Gewerbebetrieb.

Beispiel

Sie sind Gesellschafter einer OHG und erhalten monatlich eine Abfindung für Ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter und auch Zinsen.

Steuerlich sind diese Summen als Gewinne aus Gewerbebetrieb zu besteuern und nicht als Gewinne aus Kapitalvermögen oder als Gewinne aus unselbständiger Arbeit.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:17:09 von eepp
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