Die Einkommensteuer (Überblick)




Wer sich mit der Einkommensteuer befaßt, sollte zumindest die folgenden Grundlagen kennen:


Was ist die Einkommensteuer?


Die Einkommensteuer ist die Hauptsteuer, die auf das Einkommen beziehungsweise sämtliche Einkünfte jeder Person erhoben wird.

Das anwendbare Gesetz für die Einkommensteuer ist das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist, neben der Umsatzsteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staats.

Die Einkommensteuer wird entweder direkt von der Privatperson bezahlt oder an der Quelle erhoben. In letzterem Fall wird die Einkommensteuer auch als "Quellensteuer" bezeichnet.

Beispiel für eine Quellensteuer

Die Lohnsteuer ist zum Beispiel eine Steuer, die an der Quelle erhoben wird, das heißt sie muß nicht, etwa am Jahresende, vom Steuerpflichtigen an den Staat überwiesen werden.


Die Steuer wird normalerweise aus den Einkünften eines Kalenderjahres (1. Januar bis 31. Dezember) berechnet.

Man spricht von dem Veranlagungszeitraum.

Die Privatpersonen erklären ihre Einkünfte mittels einer Einkommensteuererklärung.

Diese Erklärung dient als Basis für die Ermittlung der Steuer durch die Steuerbehörden.

Die Einkommensteuererklärung muß gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden.

Die Finanzbehörde wird die Erklärung prüfen und die Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, und die Kirchensteuer mittels eines Steuerbescheids festsetzen.

Es ist häufig der Fall, daß eine höhere Steuer vorausgezahlt wurde als von der Finanzbehörde am Ende des Veranlagungszeitraums errechnet wird. In diesem Fall wird der Unterschiedsbetrag dem Steuerpflichtigen erstattet.

Welche Einkunftsarten gibt es?



Das Einkommen kann verschiedene Quellen haben - Die 7 Einkunftsarten


1.

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13-14 a EStG).

Beispiel
Sie sind Bauer oder sie betreiben einen Forst.


2.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG).

Beispiel
Sie sind als Kaufmann tätig.


3.

Einkünfte aus selbständiger Arbeit] (§ 18 EStG).

Beispiel
Sie sind Arzt, Steuerberater, sonstiger Freiberufler.

4.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19-19a EStG).
Sie sind Arbeitnehmer und haben als solcher einen Arbeitsvertrag geschlossen.


5.

Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG).

Beispiel
Sie haben Aktien, Obligationen, Wertpapiere, Lebensversicherungen.


6.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).

Beispiel
Sie sind Eigentümer beziehungsweise Vermieter einer Wohnung, eines Haus, eines Grundstücks.


7.

Sonstige Einkünfte] (§§ 22-23 EStG).

Beispiel
Sie erhalten Unterhaltsleistungen vom geschiedenen ex-Ehegatten.

Welche Gesetze sind für die Einkommensteuer wichtig?


Die gesetzlichen Texte, die auf die Einkommensteuer Anwendung finden, sind im wesentlichen die folgenden:


  • das Einkommensteuergesetz (abgekürzt mit EStG),
  • die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (abgekürzt mit EStDV),
  • die Lohnsteuer- Durchführungsverordnung (abgekürzt mit LStDV),
  • die Einkommensteuer-Richtlinien (abgekürzt mit EStR),
  • die Lohnsteuer-Richtlinien (abgekürzt mit LStR).
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:01:53 von eepp
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