Außergewöhnliche Belastungen können unter bestimmten Umständen auch vom Einkommen steuermindernd abgesetzt werden.
Die außergewöhnlichen Belastungen sind in den steuerrechtlichen Gesetzen nicht abschließend und Punkt für Punkt aufgelistet.
Alle außergewöhnlichen Belastungen dürfen theoretisch von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, soweit diese Belastungen dem Finanzamt nachweisbar sind.
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man die außergewöhnlichen Belastungen absetzen kann:
- die Belastung muß von Gesetzes wegen oder aufgrund einer moralischen Verpflichtung zwingend sein und
- die Belastung muß die gewöhnlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen übersteigen und
- die Belastung muß angemessen sein.
Beispiel
Kosten für ein Heilprogramm
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:03:43 von eepp