Grundtabelle und Splittingtabelle
Aus der Grundtabelle und der Splittingtabelle ergibt sich die Höhe der tariflichen
Einkommensteuer nach dem ermittelten zu versteuernden
Einkommen.
Die Splittingtabelle ist grundsätzlich nur für Ehegatten anwendbar, die nicht dauernd getrennt leben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Der
Grundfreibetrag für Alleinstehende ist im Jahr 2010 8.004 Euro und für Ehegatten 16.009 Euro.
Die Grundtabelle 2010 und Splittingtabelle finden Sie beispielsweise unter:
http://www.steuerlinks.de/steuertabelle.html
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:05:33 von eepp