Wie die
Einkommensteuer/ Lohnsteuer zu bezahlen ist, bestimmt sich danach, welche Art der Einkommensteuer vorliegt:
Die Quellensteuer
Zunächst unterliegen die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und die
Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Quellensteuer.
Dies bedeutet, daß für die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit die Einkommensteuer monatlich und für die Einkünfte aus Kapitalvermögen die Steuer bei der Auszahlung automatisch bezahlt wird, indem sie automatisch an das Finanzamt abgeführt wird.
Vergütung von Bauleistungen
Seit 2002 ist eine neue Quellensteuer für die Vergütung der Bauarbeiten in Höhe von 15 % des Preises mit
Mehrwertsteuer eingeführt worden.
Der Leistungsempfänger kann von der Zahlung der Quellensteuer befreit werden, wenn der deutsche oder ausländische
Unternehmer dem Leistungsempfänger vor der Zahlung ein sogenanntes Freistellungs-Zertifikat (Freistellungbescheinigung) vorlegt.
Andere Fälle der Zahlung der Einkommensteuer
Außer den oben genannten Sonderregelungen ist die Einkommensteuer durch 4 Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten.
Diese Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und am 19. Dezember eines jeden Kalenderjahres zu zahlen.
Die Vorauszahlung wird nach dem
Einkommen des vorgegangenen Jahres, als Orientierungsmaßstab für das laufende Jahr, festgesetzt.
Der Steuerpflichtige kann eine Änderung der Höhe der Vorauszahlungen beantragen, damit die Vorauszahlungen dem voraussichtlichen Einkommen entsprechen. Dieser Antrag empfiehlt sich, wenn zu erwarten ist, daß das Einkommen des aktuell laufenden Jahres geringer sein wird als das Einkommen des vergangenen Jahres.
Die Vorauszahlungen und die Steuerabzüge (Quellensteuer), die bereits an das Finanzamt gingen, werden von der endgültig für das Kalenderjahr errechneten Einkommensteuer selbstverständlich abgezogen.
Der Saldo, das heißt der Betrag, der dem Finanzamt dann noch geschuldet ist, muß spätestens einen Monat nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids bezahlt werden.
Wenn der Steuerpflichtige - durch die abgeführten Quellensteuern oder die Vorauszahlungen - zu viel bezahlt hat, also mehr, als er eigentlich dem Finanzamt schuldete, kann er die Rückerstattung beantragen oder den Saldo für die Zahlung der Einkommensteuer des nächsten Jahres nutzen.