Arten der Personengesellschaften
In Deutschland zählen zu den typischen Personengesellschaften:
Die Gesellschafter von OHG und KG erzielen
Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Des Weiteren gibt es in Deutschland noch folgende Personengesellschaften:
- Die stille Gesellschaft
- Die Reederei
- Die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
Einkünfte aus einer Personengesellschaft
Der
Gewinn einer Personengesellschaft (OHG, KG, GmbH&Co. KG)''' '''ist bei jedem Gesellschafter zu besteuern.
Steuerrechtlich gesehen ist die Personengesellschaft transparent, das heißt es ist steuerrechtlich möglich, als Steuerpflichtigen eine natürliche Person (im Gegensatz zur juristischen Person wie zum Beispiel einer GmbH) auszumachen. Dieser Gewinn unterliegt der
Einkommensteuer nur, wenn die Gesellschafter natürliche Personen (physische Personen) sind.
Beispiel
Herr K hält einen Anteil in der Höhe von 30% in einer GmbH & Co. KG.
Die GmbH X hält 50% der Anteile dieser GmbH & Co. KG.
Frau K hält 20 % dieser GmbH & Co.KG.
Das Ehepaar K wird in diesem Beispiel 50% der Gewinne der GmbH & Co. KG mit der Einkommensteuer versteuern.
50% der Gewinne der GmbH & Co. KG unterliegen der Körperschaftsteuer: Dieser Anteil entspricht der Beteiligung der GmbH.
Die Einkommensteuer wird zunächst auf die Gewinne der Gesellschaft erhoben, die dem Anteil der Gesellschafter entspricht, ohne Rücksicht auf
Rückstellungen oder Ausschüttungen.
Die anderen Einkünfte aus einer Personengesellschaft, die an die Gesellschafter bezahlt werden, wie zum Beispiel Zinsen für ein Darlehen, Miete für zurverfügunggestellte Güter, Entlohnung eines Gesellschafters etc. werden auch als Einkünfte aus Personengesellschaft beziehungsweise Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert.
Letzte Änderung am Montag November 15, 2010 08:16:40 von eepp